Kartellabsprachen bei Kesselherstellern
Bundeskartellamt verhängt 91 Mio. Euro Geldbuße gegen Kesselhersteller
Kundenzuteilungs-, Quoten- und Preisabsprachen bei Großdampferzeugern
(19.08.10) - Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von rund 91 Mio. Euro gegen die Alstom Power Systems GmbH, Mannheim, und gegen zwei ehemalige Geschäftsführer wegen Kundenzuteilungs-, Quoten- und Preisabsprachen bei Großdampferzeugern verhängt.
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes war die Alstom Power Systems GmbH unter ihrer früheren Firmenbezeichnung EVT Energie- und Verfahrenstechnik GmbH zusammen mit den Anbietern Babcock, Steinmüller und Lentjes in den 1990er Jahren bis zum Jahr 2003 an Kartellabsprachen im Rahmen von Ausschreibungen für Großdampferzeuger für Braunkohlekraftwerke beteiligt.
Die Absprachen betrafen die Dampfkessel für die Kraftwerke Schkopau, Schwarze Pumpe, Lippendorf und Boxberg in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen sowie das Kraftwerk BoA 1 in Nordrhein-Westfalen.
Die Kesselanbieter vereinbarten nach Überzeugung des Bundeskartellamtes, dass jedes der beteiligten Unternehmen mindestens einen dieser Großaufträge zu überhöhten Preisen erhalten sollte. Zu diesem Zweck stimmten sie ihre Angebotspreise detailliert ab und legten damit fest, wer jeweils das günstigste Angebot gegenüber dem ausschreibenden Energieversorgungsunternehmen abgeben und den Zuschlag erhalten sollte.
Dieses Unternehmen übernahm dann die Federführung in dem jeweils zur Durchführung des Auftrags gebildeten Konsortium. Dabei teilten die Unternehmen die Auftragswerte auf Basis der jeweiligen Marktanteile so unter sich auf, dass die Kapazitäten aller Anbieter über die gesamten Aufträge hinweg gut ausgelastet waren.
Vizepräsident des Bundeskartellamtes Dr. Peter Klocker, sagte: "Mit den verhängten Bußgeldern hat das Bundeskartellamt einen besonders schwerwiegenden Wettbewerbsverstoß geahndet, durch den über einen langen Zeitraum der Wettbewerb um Aufträge für Großdampferzeuger für Braunkohlekraftwerke ausgeschlossen worden war. Der Verstoß hatte einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden auf einem Markt zur Folge, auf dem gegenwärtig wieder ein anhaltend hohes Auftragsvolumen besteht."
Da die Großdampferzeugeraktivitäten von Lentjes und Steinmüller schon in den 1990er Jahren in den mittlerweile insolvent gewordenen Babcock-Konzern integriert worden waren, ist von den Kartellbeteiligten heute nur noch die zum französischen Alstom-Konzern gehörende Alstom Power Systems GmbH auf diesem Gebiet tätig.
Die vom Bundeskartellamt gegen das Unternehmen verhängte Geldbuße von 91 Mio. Euro wurde anhand des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung bis Juli 2005 berechnet. Danach kann die Bußgeldhöhe bis zum Dreifachen des Mehrerlöses betragen, der durch das Kartell erzielt wurde.
Gegen mehrere an den Absprachen beteiligte Personen hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Submissionsbetruges geführt und gegen Zahlung von Geldbeträgen teilweise bereits endgültig eingestellt.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)
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