Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Bußgeld im Druckchemikalien-Bereich


Kartellabsprache: Preiserhöhungen beim Vertrieb von Druckchemikalien
Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von insgesamt 660.000 Euro wegen Kartellvergehen


(12.10.10) - Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt 660.000 Euro gegen zwei Hersteller von Kartellabsprache, Bußgeld, Druckchemikalien wegen wettbewerbswidriger Absprachen verhängt.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes waren an den Absprachen Vertreter der Unternehmen DC Druck Chemie Holding GmbH, Ammerbuch, Felix Böttcher GmbH & Co. KG, Köln und Helmut Siegel GmbH & Co. KG, Essen beteiligt.

Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, sagte: "Preiserhöhungen beim Vertrieb von Druckchemikalien wurden von den beteiligten Unternehmen über einen Zeitraum von zum Teil fast 20 Jahren miteinander abgestimmt und Kundenschutzabsprachen in verschiedenen Regionen vorgenommen."

Bei den von der Absprache betroffenen Spezialchemikalien handelt es sich um Reinigungs- und Pflegemittel (RPM) und Isopropylalkohol (IPA). Diese chemischen Produkte werden regelmäßig von Druckereien benötigt und müssen spezielle technische Anforderungen für den Betrieb, die Reinigung und die Pflege von Druckmaschinen erfüllen.

Eingeleitet wurde das Verfahren Anfang 2009 durch einen Bonusantrag der DC Druck Chemie, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes deshalb keine Geldbuße verhängt wurde. Die Unternehmen Felix Böttcher GmbH & Co. KG und Helmut Siegel GmbH & Co. KG haben sich im Verlauf des Verfahrens zu einer umfassenden Kooperation mit dem Bundeskartellamt bereit erklärt.

Dies fand bei der Bemessung der Bußgelder Berücksichtigung, ebenso wie die Tatsache, dass von den Preisabsprachen nur ein vergleichsweise geringes Umsatzvolumen betroffen war.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit den beiden betroffenen Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) getroffen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen