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Erstmals erwähnt: Das Thema Compliance


Infobroschüre "Erfolgreiche Kartellverfolgung – Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher"
Die aktualisierte Broschüre gewährt einen Einblick in die Fallpraxis und die Ermittlungstätigkeit der Behörde - Zentrale Elemente wie die überarbeitete Kronzeugenregelung, das neu eingeführte anonyme Hinweisgebersystem und Fragen der Bußgeldbemessung werden erläutert



Das Bundeskartellamt hat eine Neuauflage der Infobroschüre "Erfolgreiche Kartellverfolgung – Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher" veröffentlicht. Die Kartellbekämpfung ist eine zentrale Aufgabe des Bundeskartellamtes. Die komplett überarbeitete Broschüre stellt die besonderen Herausforderungen der Kartellverfolgung dar und macht deutlich, dass sich dieses aufwändige Unterfangen für Wirtschaft und Verbraucher in vielerlei Hinsicht auszahlt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Kartellverfolgung ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Zahl der aufgedeckten Kartelle ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und die Verfahren werden heute schneller abgeschlossen als noch vor zehn Jahren. Die Broschüre soll einen Einblick in unsere Arbeit gewähren. Wie decken wir Kartelle auf? Welche Rolle kommt dabei der Kronzeugenregelung zu? Wie funktioniert die internationale Zusammenarbeit? Wie wird die Höhe der Bußgelder bestimmt?"

Die aktualisierte Broschüre gewährt einen Einblick in die Fallpraxis und die Ermittlungstätigkeit der Behörde. Zentrale Elemente wie die überarbeitete Kronzeugenregelung, das neu eingeführte anonyme Hinweisgebersystem und Fragen der Bußgeldbemessung werden erläutert. Thematisiert werden außerdem die Chancen und Risiken der privaten Kartellrechtsdurchsetzung mittels Schadensersatzklagen. Erstmals angesprochen wird das Thema Compliance, welches von Unternehmen genutzt wird, um Kartellrechtsverstöße zu vermeiden.

Kartelle verursachen einen enormen wirtschaftlichen Schaden. Die Broschüre zeigt anhand aktueller Zahlen und Statistiken, welche Vorteile ganz unmittelbar mit einer effektiven Kartellverfolgung verbunden sind. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 07.04.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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