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Erstmals erwähnt: Das Thema Compliance


Infobroschüre "Erfolgreiche Kartellverfolgung – Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher"
Die aktualisierte Broschüre gewährt einen Einblick in die Fallpraxis und die Ermittlungstätigkeit der Behörde - Zentrale Elemente wie die überarbeitete Kronzeugenregelung, das neu eingeführte anonyme Hinweisgebersystem und Fragen der Bußgeldbemessung werden erläutert



Das Bundeskartellamt hat eine Neuauflage der Infobroschüre "Erfolgreiche Kartellverfolgung – Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher" veröffentlicht. Die Kartellbekämpfung ist eine zentrale Aufgabe des Bundeskartellamtes. Die komplett überarbeitete Broschüre stellt die besonderen Herausforderungen der Kartellverfolgung dar und macht deutlich, dass sich dieses aufwändige Unterfangen für Wirtschaft und Verbraucher in vielerlei Hinsicht auszahlt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Kartellverfolgung ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Zahl der aufgedeckten Kartelle ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und die Verfahren werden heute schneller abgeschlossen als noch vor zehn Jahren. Die Broschüre soll einen Einblick in unsere Arbeit gewähren. Wie decken wir Kartelle auf? Welche Rolle kommt dabei der Kronzeugenregelung zu? Wie funktioniert die internationale Zusammenarbeit? Wie wird die Höhe der Bußgelder bestimmt?"

Die aktualisierte Broschüre gewährt einen Einblick in die Fallpraxis und die Ermittlungstätigkeit der Behörde. Zentrale Elemente wie die überarbeitete Kronzeugenregelung, das neu eingeführte anonyme Hinweisgebersystem und Fragen der Bußgeldbemessung werden erläutert. Thematisiert werden außerdem die Chancen und Risiken der privaten Kartellrechtsdurchsetzung mittels Schadensersatzklagen. Erstmals angesprochen wird das Thema Compliance, welches von Unternehmen genutzt wird, um Kartellrechtsverstöße zu vermeiden.

Kartelle verursachen einen enormen wirtschaftlichen Schaden. Die Broschüre zeigt anhand aktueller Zahlen und Statistiken, welche Vorteile ganz unmittelbar mit einer effektiven Kartellverfolgung verbunden sind. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 07.04.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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