Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Daten der Markttransparenzstelle zu nutzen


Jahresbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Kraftstoff ist im Schnitt zwischen 18.00 und 20.00 Uhr am preiswertesten



Das Bundeskartellamt hat seinen dritten Jahresbericht zur Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe veröffentlicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Preisunterschiede im Laufe eines Tages sind nach wie vor groß. Den Verbrauchern kann man ein paar "Faustformeln" mit auf den Weg geben. Kraftstoff ist im Schnitt zwischen 18.00 und 20.00 Uhr am preiswertesten. Möglichst nicht nachts tanken, hier sind die Preise meist am höchsten. Ist eine Tankstelle im Vergleich zu anderen günstig, bleibt sie es in der Regel auch. Es gibt keine wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Wochentagen, selbst an Ostern und Pfingsten ist es nicht mehr auffallend teurer als an anderen Tagen. Die hohen Preisunterschiede verdeutlichen, dass es sich lohnt, die Daten der Markttransparenzstelle zu nutzen. Auswählen und gezielt tanken spart Geld und erhöht den Wettbewerbsdruck auf die Mineralölunternehmen. Den Erfolg der Markttransparenzstelle haben die Verbraucher damit ein Stück weit selbst in der Hand."

Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts "Das 3. Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K)":

>> Es bestehen weiterhin erhebliche Preisunterschiede im Verlauf eines Tages:

Zwischen dem durchschnittlich höchsten und niedrigsten Kraftstoffpreis innerhalb einer Stadt können Unterschiede von bis zu 30 Cent/Liter bestehen.

Lässt man die teuersten 5 Prozent der Tankstellenpreise (meist Preise im Laufe der Nacht) unberücksichtigt, kann der Unterschied immer noch um die 20 Cent/Liter betragen.

Zwischen dem durchschnittlich höchsten und niedrigsten Kraftstoffpreis an einer Tankstelle sind Unterschiede von um die 10 Cent/Liter zu beobachten.

>> Die im Schnitt günstigste Zeit zum Tanken ist weiterhin zwischen 18 und 20 Uhr.

>> Nachts liegen die Preise an den dann geöffneten Tankstellen meist auf einem vergleichsweise hohen Niveau bis dann morgens die erste Preissenkung erfolgt.

>> An vielen Tankstellen fallen die Preise nicht sukzessive über den ganzen Tag verteilt. Stattdessen fallen die Preise vormittags erst einmal. Dann gibt es aber verbreitet eine Mittagsanhebung um wenige Cent. Danach fallen die Preise bis zum Abend wieder.

>> Die relative Preisposition der verschiedenen Tankstellen zueinander ist recht stabil. "Günstige" Tankstellen blieben im Beobachtungszeitraum oft günstig. "Teure" Tankstellen blieben oft teuer.

>> Der Bericht verdeutlicht, dass der vielfach verwendete Begriff "Durchschnittspreis" keine einheitlich definierte Größe ist. Vielmehr kann es einen erheblichen Unterschied machen, mit welchem Gewicht die unterschiedlichen Preise zu verschiedenen Tageszeiten oder an verschiedenen Tankstellen in die Durchschnittsbildung einfließen.

>> Die Entwicklung der Kraftstoffpreise folgte im Beobachtungszeitraum im Wesentlichen der Entwicklung des Rohölpreises.

>> Schließlich waren auch im Jahr 2016 für Ostern und Pfingsten keine auffällig erhöhten Kraftstoffpreisniveaus zu beobachten.

Für den Bericht wurden die deutschlandweiten Kraftstoffpreise (E5, E10 und Diesel) für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015 bis 31. Mai 2016 ausgewertet. Genauere Preisanalysen enthält der Bericht insbesondere für die Städte Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ist am 1. Dezember 2013 in den Regelbetrieb übergegangen. Sie erfasst die Preisdaten von ca. 14.750 Tankstellen in Deutschland.

Die Markttransparenzstelle bietet selbst keine Preisinformationen Bürger an, leitet die Preisänderungen aber in kürzester Zeit an Verbraucher-Informationsdienste weiter. Die Informationen können die Autofahrer bei einer Vielzahl von Anbietern online und über Handy-Apps abrufen.

Den Jahresbericht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und eine Liste der zugelassenen Verbraucher-Informationsdienste. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.03.17
Home & Newsletterlauf: 28.03.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen