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Oligopol auf dem Kraftstoffsektor


Bundeskartellamt hält an Oligopol-Befund in der Mineralölwirtschaft fest
OMV-Tankstellen gehen an einen Außenseiter - Shell muss Übernahmepläne reduzieren


(10.12.10) - Das Bundeskartellamt geht nach wie vor davon aus, dass die in Deutschland vertikal integrierten Mineralölkonzerne Shell, BP (Aral), ExxonMobil (Esso), ConocoPhilipps (Jet) und Total auf regionalen Tankstellenmärkten ein beherrschendes Oligopol bilden.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, sagte: "Übernahmen und Zukäufe fremder Tankstellen-Standorte sind nur in engen Grenzen möglich, um eine weitere Konzentration des Marktes zu verhindern."

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diesem Befund kürzlich eine Absage erteilt und geurteilt, dass die "Wettbewerbsbedingungen zwischen ihnen wesentlichen Wettbewerb erwarten lassen und sie im Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbern keine überragende Marktstellung besitzen". Mit diesem Beschluss hatte das Gericht die Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes, gegen das Zusammenschlussvorhaben der Total, 59 ostdeutsche Tankstellen der österreichischen OMV zu übernehmen (vgl. PM vom 29. April 2009), aufgehoben. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht in dieser Sache noch aus.

Die Sichtweise des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird durch die Erkenntnisse des Amtes nicht zuletzt im Rahmen der laufenden Sektoruntersuchung Kraftstoffe nicht bestätigt. Sie steht auch im Gegensatz zu den vielen Reaktionen, die das Amt von mittelständischen Tankstellenbetreibern und aus der Öffentlichkeit täglich erreichen.

Ob es zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes in der Sache kommen wird, ist jedoch offen, nachdem die OMV-Tankstellen zwischenzeitlich an die zum polnischen Orlen-Konzern gehörende Orlen Deutschland AG veräußert wurden. Das Bundeskartellamt hat diese Transaktion bereits freigegeben und verspricht sich davon eine Stärkung des Außenwettbewerbs auf den betroffenen ostdeutschen Regionalmärkten.

Übernahme von Edeka-Tankstellen durch Shell erst nach Anpassung genehmigt
Auch der Shell-Konzern hat seine ursprünglichen Übernahme-Pläne deutlich anpassen müssen, um eine drohende Untersagung des Gesamtvorhabens zu vermeiden.

Insbesondere von Seiten des Mineralölmittelstands waren in Bezug auf die zuletzt noch in Rede stehenden 19 Edeka-Tankstellen erhebliche Bedenken geltend gemacht worden, denen mit der nun gefundenen Lösung weitgehend Rechnung getragen werden konnte. So werden nun auf den beiden als wettbewerblich problematisch identifizierten Regionalmärkten Bielefeld und Herford mengenbezogen deutlich weniger Tankstellen übernommen, als ursprünglich beabsichtigt. In dieser reduzierten Form konnte das Vorhaben freigegeben werden.

Ergebnisse der Sektoruntersuchung Kraftstoffe Ende Januar 2011
Die Sektoruntersuchung Kraftstoffe wird in Kürze abgeschlossen. Nachdem der Zwischenbericht vom Juni 2009 vor allem eine Bewertung der Strukturen im Kraftstoffsektor und den Oligopolbefund zum Gegenstand hatte, konzentriert sich die Untersuchung seitdem auf Schwerpunktthemen wie die Prüfung von Preisscheren zu Lasten mittelständischer Tankstellenunternehmen, die kartellrechtliche Relevanz von so genannten Agentur- oder auch Markenpartnerverträgen, wettbewerbliche Probleme im Zusammenhang mit Tank- und Servicekarten sowie die Verhältnisse bei Bundesautobahntankstellen.

Zudem sollen mit einer sehr aufwändigen quantitativen Untersuchung der Tankstellenpreise auf den vier regionalen Märkten Hamburg, Köln, München und Leipzig erstmals valide Aussagen darüber ermöglicht werden, inwieweit es bestimmte Preissetzungsmuster gibt. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit mit einem Bericht voraussichtlich Ende Januar bekannt gemacht. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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