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Mars habe deutsches Kartellrecht bewusst ignoriert


Das Bundeskartellamt machte mobil: Bußgeld gegen Mars wegen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot
4,5 Mio. Euro Strafe für den amerikanischen Tierfutterhersteller

(16.12.08) - Das Bundeskartellamt hat gegen das amerikanische Unternehmen Mars Inc., McLean (Virginia), ein Bußgeld in Höhe von 4,5 Mio. Euro wegen des Verstoßes gegen das Vollzugsverbot beim Erwerb des amerikanischen Tierfutterherstellers Nutro Products, Inc., City of Industry/Kalifornien, verhängt. Mars hat sich mit dem Vollzug des Anteilserwerbs bewusst über die Bestimmungen des deutschen Kartellrechts hinweggesetzt. Die Geldbuße wurde erstmalig für diese Art eines Verstoßes gegen das Kartellrecht auf der Grundlage der Bußgeldleitlinien des Amtes aus dem Jahr 2006 berechnet. Es ist das höchste Bußgeld, das das Bundeskartellamt bisher wegen eines Verstoßes gegen das Vollzugsverbot verhängt hat.

Mars ist ein Hersteller von Heimtiernahrung, Süßwaren (Marken u.a. Mars, Bounty, Milky Way, M&M’s) und Lebensmitteln. Die Tierfutterprodukte werden in Deutschland u.a. unter den Marken Royal Canin, Pedigree, Frolic, Chappi, Cesar, Whiskas, Kitekat und Sheba vertrieben. Beim Absatz von Hunde- und Katzenfutter ist Mars der mit weitem Abstand führende Anbieter in Deutschland.

Nutro Products ist ein amerikanischer Produzent von Hunde- und Katzenfutter, der in Europa seine Produkte bislang unter der Marke Nutro Choice über selbständige Vertriebshändler an Fachhandelsgeschäfte für Heimtierbedarf vertreibt. Das Unternehmen hat alle Fertigungsstätten in den USA. Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens ist Nordamerika.

Im Mai 2007 meldete Mars in Deutschland, in Österreich sowie in den USA das Vorhaben an, Nutro Products zu erwerben. Nach Freigabe durch die amerikanischen Behörden und während der laufenden Prüfung durch die deutsche und österreichische Behörde hat Mars die Mehrheit der Anteile an Nutro Products erworben. Damit gelangte Mars mit den Markenrechten und den Produktionsanlagen von Nutro Products in den Besitz aller für den Erfolg im Wettbewerb maßgebenden Vermögenswerte.

Diese sind auch wesentlicher Bestandteil des hinter dem inländischen Marktanteil von Nutro stehenden Wettbewerbspotentials. Lediglich die Vertriebsrechte für die Nutro-Produkte in Deutschland und Österreich sind zunächst auf eine dem Veräußerer gehörende Gesellschaft übertragen worden. Mars hat die zunächst weiter verfolgte Absicht, das in dieser Gesellschaft inkorporierte deutsche Vertriebsgeschäft zu erwerben, nach der Mitteilung wettbewerblicher Bedenken auf dem Markt für den Vertrieb für trockenes Hundefutter im Herbst 2007 endgültig aufgegeben.

Zusammenschlüsse dürfen ohne Genehmigung des Kartellamtes nicht realisiert werden.

Nach Auffassung des Kartellamtes hätte die Übernahme von Nutro die marktbeherrschende Stellung von Mars auf dem Markt für trockenes Hundefutter in Deutschland verstärkt. Mars hat sich mit dem Vollzug des Anteilserwerbs bewusst über die Bestimmungen des deutschen Kartellrechts hinweggesetzt. Bei der Bemessung der Geldbuße hat das Amt berücksichtigt, dass Mars kooperativ mit dem Kartellamt an einer Beseitigung der fortdauernden Inlandsauswirkungen des Zusammenschlusses gearbeitet hat. Dies geschah im Sommer 2008 mit der Veräußerung der Markenrechte an Nutro für Deutschland und Österreich an einen unabhängigen branchenkundigen Hersteller von Heimtierfutter, der auch eine Lizenz für die Rezepturen und das Herstellungs-know-how erhielt.

Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.
(Bundeskartellamt: ra)


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