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Informationsaustausch & Wettbewerbsbeschränkung


Bauindustrie: Bundeskartellamt veröffentlicht Bericht über Entflechtungen im Bereich Walzasphalt
Dichtes Netz von teilweise kartellrechtswidrigen Unternehmensverflechtungen

(17.08.15) - Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über den Stand seiner Verfahren zur sektor­weiten Beseitigung kartellrechtswidriger Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt veröffentlicht. Der Bericht fasst das Ziel und den Verlauf der Entflechtungsverfahren sowie die dabei angewendeten Beurteilungsmaßstäbe zusammen. Das Bundeskartellamt hatte die Verfahren aufgrund der Erkenntnisse aus der im Jahr 2012 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Walzasphalt eingeleitet.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In unserer Sektoruntersuchung sind wir auf ein deutschlandweites, dichtes Netz von teilweise kartellrechtswidrigen Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt gestoßen. Insbesondere die vier größten Asphaltanbieter Werhahn, Strabag, Eurovia und Kemna waren an einer Vielzahl von Gemeinschaftsunternehmen beteiligt. Dieses bundesweite Geflecht haben wir weitgehend aufgelöst und damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass beim künftigen Asphaltangebot insbesondere für Straßenbauprojekte echter Wettbewerb zwischen den Anbietern herrschen kann. Gerade kleinere, regionale Straßenbauer ohne eigene Asphaltproduktion sollen so bessere Bezugsmöglichkeiten erhalten."

Walzasphalt ist mit über 90 Prozent der wichtigste Straßenbelag in Deutschland. Größter Nachfrager ist die öffentliche Hand mit ca. 85 Prozent des produzierten Walzasphalts. Der Markt hat heute bereits ein Milliardenvolumen. Aufgrund bereits beschlossener Investitionen der öffentlichen Hand in die Verkehrsinfrastruktur einschließlich Asphaltstraßenrenovierungen wird dieses Volumen in den kommenden Jahren noch erheblich anwachsen. Da Walzasphalt heiß angebaut werden muss, bestehen bundesweit eine Vielzahl von regionalen Märkten, jeweils rund um die Standorte der einzelnen Asphaltmischwerke.

Von den ursprünglich eingeleiteten 104 Entflechtungsverfahren, die Gemeinschaftsunternehmen betrafen, wurden inzwischen 96 Verfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der Verfahren betrafen Gemeinschaftsunternehmen unter Beteiligung von mindestens zwei der vier größten Asphaltanbieter Werhahn, Strabag, Eurovia und Kemna. In 71 Fällen wurden die bestehenden Unternehmensverbindungen aufgelöst. Zudem wurden zahlreiche wettbewerblich problematische Formen des Informationsaustausches sowie andere wettbewerbsbeschränkende Verträge zwischen konkurrierenden Unternehmen beendet. 25 Verfahren konnten eingestellt werden, wobei in mehreren Einzelfällen auch die positiven wettbewerblichen Wirkungen der Entflechtung anderer Gemeinschaftsunternehmen berücksichtigt wurden. Acht Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, weil bislang keine hinreichenden Entflechtungsmaßnahmen umgesetzt wurden.

Derzeit sind etwa 65 wettbewerblich unbedenkliche Gemeinschaftsunternehmen auf dem Walzasphaltmarkt tätig. Dabei handelt es sich überwiegend um Gemeinschaftsunternehmen zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen und solche, bei denen die Mitgesellschafter nur auf vor- oder nachgelagerten Märkten wie bei Gesteinen oder im Straßenbau tätig sind.

Der heute veröffentlichte Bericht enthält auch Kriterien für die kartellrechtliche Beurteilung von sogenannten Liefergemeinschaften der Walzasphaltanbieter.

Der Bericht steht zum Abruf auf der Internetseite des Bundeskartellamtes bereit. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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