Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerb zwischen den Großhändlern


Bundeskartellamt: Fusion von Sortimentsgroßhändlern von PKW-Ersatzteilen unter aufschiebenden Bedingungen freigegeben
Auf den weiteren von dem Zusammenschluss betroffenen Regionalmärkten waren die Voraussetzungen für eine Untersagung nicht erfüllt

(28.08.15) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Trost Auto Service Technik SE, Stuttgart, durch die Wessels & Müller SE, Osnabrück, nach intensiver Prüfung unter Bedingungen freigegeben. Beide Unternehmen verkaufen über ein Netz von Niederlassungen Sortimente von sogenannten freien Autoersatzteilen. Kunden sind vorrangig freie, nicht-herstellergebundene Kfz-Werkstätten, Tankstellen sowie größere Unternehmen, die über eigene Reparaturmöglichkeiten verfügen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch die Übernahme der Niederlassungen des Wettbewerbers Trost wäre das Unternehmen Wessels & Müller auf den regionalen Märkten in Braunschweig, Darmstadt, Frankfurt, Heilbronn, Magdeburg und Stuttgart zum Marktführer mit einem sehr großen Abstand zu seinen übrigen Wettbewerbern aufgestiegen. Die Befragung von Wettbewerbern und Kunden sowie unsere Marktanalyse haben ergeben, dass der Wettbewerb zwischen den Großhändlern durch die Übernahme in diesen Regionen erheblich beeinträchtigt worden wäre. Wir mussten der Gefahr vorbeugen, dass mit der Marktmacht von Wessels & Müller Nachteile für die freien Werkstätten und ihre Kunden entstehen. Um diese Wettbewerbsbeschränkung auszuschließen, haben wir das Vorhaben letztlich unter der aufschiebenden Bedingung freigegeben, dass die Beteiligten zunächst Standorte in den genannten Regionalmärkten an einen unabhängigen Dritten veräußern. Darüber hinaus hat sich Wessels & Müller verpflichtet, aus der bislang gemeinsam mit dem bundesweit stärksten Wettbewerber, der Stahlgruber Otto Gruber AG, bestehenden Einkaufsgemeinschaft Auto Teile Ring auszuscheiden."

Freie Werkstätten sind auf das Angebot der Sortimentsgroßhändler vor Ort angewiesen. Sie gewährleisten die mehrfach tägliche Belieferung aus einer umfassenden Palette von freien Ersatzteilen für sämtliche Fahrzeugmarken und -modelle. Anbieter von Originalersatzteilen sowie Reifen- und Glasspezialisten können das Angebot der Sortimentsgroßhändler allenfalls in manchen Teilbereichen ersetzen, da sie entweder nur Ersatzteile von einem Automobilhersteller oder nur Teilsortimente führen.

Auf den weiteren von dem Zusammenschluss betroffenen Regionalmärkten waren die Voraussetzungen für eine Untersagung nicht erfüllt. Bei einigen der untersuchten Märkte handelte es sich auch um sog. Bagatellmärkte gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auf denen eine Untersagung nicht möglich ist. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen