Wettbewerb im Gesundheitsbereich
Bundeskartellamt öffnet bundeslandübergreifenden Wettbewerb von Augenärzten
Selektivverträge und die Satzung der Augenärztegenossenschaft Brandenburg werden dahingehend geändert, dass künftig auch bundeslandfremde Augenärzte an den Verträgen teilnehmen und Mitglied der Genossenschaft werden können
(19.07.13) - Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Augenärztegenossenschaft Brandenburg und die AOK Nordost abgeschlossen. Die Teilnahme an zwei Selektivverträgen und die Mitgliedschaft in der Augenärztegenossenschaft Brandenburg war bislang solchen Augenärzten vorbehalten, die ihren Vertragsarztsitz in Brandenburg haben. Der Wettbewerb durch Augenärzte aus anderen Bundesländern wurde damit insoweit ausgeschlossen. Die Augenärztegenossenschaft Brandenburg und die AOK Nordost werden nun die Verträge und die Mitgliedschaft in der Genossenschaft auch Augenärzten aus anderen Bundesländern öffnen, die rechtmäßig in Brandenburg tätig sind.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Selektivverträge, die die Teilnahme daran knüpfen, in welchem Bundesland ein Arzt seinen Vertragsarztsitz hat, beschränken den Leistungs- und Qualitätswettbewerb zwischen den Ärzten vor Ort. Das geht auch zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Das Bundeskartellamt wird daher solche Regelungen konsequent aufgreifen."
Die Selektivverträge zwischen der Augenärztegenossenschaft Brandenburg und der AOK Nordost beziehen sich auf Kataraktoperationen (Katarakt-Vertrag) und die Behandlung feuchter altersbedingter Makuladegeneration (IVI-Vertrag). Das Bundeskartellamt kritisiert die bisherige Praxis, dass diese Verträge die Vertragsteilnahme an den Vertragsarztsitz im Bundesland Brandenburg knüpfen. Zudem erfordert die Teilnahme am IVI-Vertrag sowie die Teilnahme als konservativ tätiger Augenarzt am Katarakt-Vertrag bislang zusätzlich die Mitgliedschaft in der Augenärztegenossenschaft Brandenburg.
Diese Mitgliedschaft ist gemäß der Satzung wiederum nur für Augenärzte mit Vertragsarztsitz in Brandenburg zugänglich. Operativ tätige Augenärzte, die kein Mitglied der Genossenschaft sind, ist die Teilnahme am Katarakt-Vertrag nur bei Zahlung einer einmaligen Kompensationsgebühr möglich. Die Verträge und die Satzung der Augenärztegenossenschaft Brandenburg führen damit nach Einschätzung des Bundeskartellamts zu einer Wettbewerbsbeschränkung. Augenärzte - insbesondere solche aus Berlin -, die zwar über eine Abrechnungsbefugnis in Brandenburg verfügen, dort aber nur in einer Zweigpraxis oder im Rahmen einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft augenärztlich tätig sind, können bislang nicht an den Verträgen teilnehmen.
Die AOK Nordost und die Augenärztegenossenschaft Brandenburg haben Verpflichtungszusagen abgegeben. Danach werden die Selektivverträge und die Satzung der Augenärztegenossenschaft Brandenburg dahingehend geändert, dass künftig auch bundeslandfremde Augenärzte an den Verträgen teilnehmen und Mitglied der Genossenschaft werden können. Künftige Verträge werden keine Beschränkung auf Brandenburger Ärzte enthalten.
Das Bundeskartellamt hat die angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend erklärt. Die Entscheidungen sind noch nicht bestandskräftig.
In der Augenärztegenossenschaft Brandenburg sind mehr als 75 Prozent der Augenarztpraxen in Brandenburg organisiert. Die AOK Nordost ist die größte Krankenkasse im Bundesland Brandenburg, auf die rund 28 Prozent der dort gesetzlich versicherten Personen entfällt. (Bundeskartellamt: ra)
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