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Speicherung von Verkehrsdaten


Überprüfung der Speicherpraxis von Telekommunikations-Verkehrsdaten der Telekommunikationsunternehmen
Als nicht durch den gesetzlichen Rahmen gedeckt erwies sich bei einigen Unternehmen auch die Speicherung der genutzten Funkzelle (Cell-ID) im Mobilfunk

(01.08.13) - Die Bundesnetzagentur überprüft als Aufsichtsbehörde die Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen für Verkehrsdaten von Telefonverbindungen hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die durchgeführten Überprüfungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass bei einigen Unternehmen die Speicherung von Verkehrsdaten in Zusammenhang mit pauschal abgerechneten Verbindungen (Flatrate) in bestimmten Fällen über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Als nicht durch den gesetzlichen Rahmen gedeckt erwies sich bei einigen Unternehmen auch die Speicherung der genutzten Funkzelle (Cell-ID) im Mobilfunk, soweit sie außerhalb der zulässigen Speicherzwecke wie z. B. zur Abrechnung eines standortabhängigen Tarifs oder bei Roaming lag, sowie die Speicherung der Kennung des genutzten Endgerätes (IMEI).

An die betroffenen Unternehmen sind entsprechende Anordnungen zur Änderung der Speicherpraxis von Telekommunikations-Verkehrsdaten ergangen. (Bundesnetzagentur: ra)


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