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Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG


10 Mio. Euro Bußgeld gegen Moravia Steel im Schienenkartell
Durch das jetzt verhängte Bußgeld wurde eine Preis- und Quotenabsprache auf dem Produktmarkt "Normal-Schienen" im Zeitraum von 2001 bis 2009 geahndet

(07.08.13) - Das Bundeskartellamt hat gegen das Unternehmen Moravia Steel Deutschland GmbH ein Bußgeld in Höhe von 10 Mio. Euro verhängt. Damit hat die Behörde das Ermittlungsverfahren gegen Hersteller und Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG abgeschlossen. Im vergangenen Jahr hatte das Bundeskartellamt bereits Bußgelder gegen ThyssenKrupp, voestalpine und die seit 2010 zum Vossloh-Konzern gehörende Stahlberg Roensch verhängt. Die Summe der in diesem Fall verhängten Bußgelder erhöht sich damit auf insgesamt 134,5 Mio. Euro. Das Verfahren wurde ausgelöst durch einen Bonusantrag des österreichischen Unternehmens voestalpine AG.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit der (…) Entscheidung haben wir die erste Tranche des Schienenkartells zum Abschluss gebracht. Die Unternehmen hatten sich über viele Jahre über die Ausschreibungen der Deutschen Bahn verständigt und so die Preise künstlich hochgehalten. Wir ermitteln noch wegen Absprachen über den Vertrieb von Schienen, Weichen und Schwellen zu Lasten von Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen sowie Bauunternehmen. Dieses Verfahren werden wir ebenfalls in Kürze beenden."

Durch das verhängte Bußgeld wurde eine Preis- und Quotenabsprache auf dem Produktmarkt "Normal-Schienen" im Zeitraum von 2001 bis 2009 geahndet.

Mit Moravia Steel konnte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden. Die verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Die Bußgelder vom Juli 2012 sind hingegen bereits rechtskräftig. (Bundeskartellamt: ra)


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