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Fusionen von Geldtransportunternehmen


Bundeskartellamt erlaubt Erwerb von Brink’s durch Prosegur nur unter Bedingungen für den Markt in Berlin möglich
Fusionen betreffen die Märkte für Bargelddienstleistungen. Bargelddienstleister übernehmen unter anderem die Bargeldversorgung von Handel, Banken und deren Geldautomaten

(12.08.13) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Brink’s Deutschland GmbH und der Brink’s Transport und Service GmbH durch die Prosegur Compania de Seguridad SA mit Sitz in Madrid unter Bedingungen freigegeben. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, zuvor einen wesentlichen Anteil ihres Geschäfts im Großraum Berlin an dritte Unternehmen zu veräußern. Der Erwerb der Unicorn Geld- und Wertdienstleistungen GmbH durch die Ziemann Sicherheit Holding GmbH konnte demgegenüber ohne weitere Bedingungen oder Auflagen freigegeben werden.

Beide Fusionen betreffen die Märkte für Bargelddienstleistungen. Bargelddienstleister übernehmen unter anderem die Bargeldversorgung von Handel, Banken und deren Geldautomaten. Daneben umfasst die Tätigkeit auch die Geldbearbeitung (Zählen, Bündeln, Rollen, Echtheitsprüfung). Bundesweit hat der Markt für Bargelddienstleistungen ein Gesamtvolumen von rund einer halben Milliarde Euro.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Zusammenschluss von Prosegur mit Brink’s hätte auf dem Markt für Bargelddienstleistungen im Großraum Berlin zu Wettbewerbsproblemen geführt. Hätten wir die Pläne der Unternehmen bedingungslos akzeptiert, wären künftig über 50 Prozent der Umsätze in Berlin auf einen großen Marktführer entfallen. Durch die Verpflichtung der Beteiligten, einen Teil ihrer Verträge mit Kunden in diesem Gebiet an starke Wettbewerber abzugeben, werden Chancen für einen dauerhaften Wettbewerb durch konkurrierende Anbieter eröffnet. Der Erwerb von Unicorn durch Ziemann war dagegen unproblematisch"

Die Anbieterstruktur der Bargelddienstleister in Deutschland ist sehr heterogen. Es existieren derzeit lokale, regionale, überregionale und ein einziger bundesweiter Anbieter (Prosegur). Insgesamt sind in Deutschland etwa 60 Bargelddienstleister tätig, von denen der Großteil regionale oder lokale Anbieter sind.

Der Erwerb von Brink’s durch Prosegur hätte in Berlin zu einer marktbeherrschenden Stellung geführt. Brink’s ist in Berlin der führende Anbieter, Prosegur der zweitstärkste. Die übrigen in Berlin tätigen Unternehmen sind im Wesentlichen mittelständisch geprägt und decken teilweise nicht das komplette Angebot an Bargelddienstleistungen ab. Größere Wettbewerber sind entweder gar nicht oder nur mit geringen Marktanteilen in Berlin vertreten.

Im Fall Ziemann/Unicorn haben die Ermittlungen ergeben, dass auf keinem der betroffenen Regionalmärkte die Entstehung und Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung oder eine sonstige erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu erwarten war. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

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    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

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    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

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