Absprachen von Schienenherstellern
Bundeskartellamt verhängt knapp 100 Mio. Euro an Bußgeldern wegen Absprachen zu Lasten von Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen sowie Bauunternehmen
Das Kartell umfasste die Produktbereiche Schienen, Weichen und Schwellen im Zeitraum 2001-2011
(16.08.13) - Das Bundeskartellamt hat im Schienenkartellfall weitere Bußgelder gegen acht Unternehmen in Höhe von insgesamt 97,64 Mio. Euro verhängt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In diesem zweiten Teil des Schienenverfahrens ging es nicht mehr um die Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn. Mit den (…) verhängten Bußgeldern ahnden wir Preis- und Kundenschutzabsprachen zu Lasten von Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen sowie Bauunternehmen. Die Absprachen zielten darauf ab, Ausschreibungen bzw. Projekte unter den Kartellbeteiligten aufzuteilen. Aufgrund des über Jahre praktizierten Kartells sowie der gewachsenen Kundenbeziehungen und -vorlieben war dabei oft allen Beteiligten von vornherein klar, wer den ausgeschrieben Auftrag bekommen sollte. Das Kartell umfasste die Produktbereiche Schienen, Weichen und Schwellen im Zeitraum 2001 bis 2011."
Bußgeldbescheide ergingen gegen die ThyssenKrupp GfT Gleistechnik GmbH, Essen, in Höhe von 88 Mio. Euro, die voestalpine BWG GmbH, Butzbach, in Höhe von 6,4 Mio. Euro, die Schreck-Mieves GmbH, Braunschweig, in Höhe von 2,0 Mio. Euro. Die Unternehmen Holz-Fehlings Gleistechnik und Entsorgung GmbH, Marl-Sinsen, Fehlings Narosch Gleistechnik und Entsorgung GmbH, München, Künstler Bahntechnik GmbH, Holzwickede, Heinrich Krug GmbH & Co. KG, Dortmund, sowie Betzler Eisenbahntechnik GmbH, Aalen, erhielten Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 1,24 Mio. Euro. Gegen ein weiteres Unternehmen dauern die Ermittlungen noch an.
Das Unternehmen, das den jeweiligen Auftrag erhalten sollte, wurde in dem Vergabeverfahren zum Teil auch als "Spielführer" bzw. "Führender" bezeichnet. Dem "führenden Unternehmen" kam dann bei der Umsetzung der Absprache eine organisatorische und koordinierende Funktion zu. Ihm oblag es zum Beispiel, den anderen Unternehmen die Preise zu nennen, die diese in ihren zum Schein abgegebenen Angeboten an den Kunden kommunizieren sollten (sog. Schutzangebote).
Nahezu alle genannten Unternehmen haben im Verlauf des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert. Bei der Bemessung der Bußgelder – die nach den neuen Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes erfolgte – wurden neben den Kooperationsbeiträgen auch die unterschiedliche Dauer der Tatbeteiligung und die Bereitschaft zu einem einvernehmlichen Verfahrensabschluss (sog. Settlement) berücksichtigt. Das Schienenkartell-Verfahren war ursprünglich durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens voestalpine im Jahre 2011 ausgelöst worden.
Vor kurzem hatte das Bundeskartellamt im Schienenkartell-Verfahren bereits den Tatkomplex Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn zum Abschluss gebracht. Insgesamt wurden hier Bußgelder in Höhe 134,5 Mio. Euro gegen die Konzerne ThyssenKrupp, voestalpine, Vossloh und Moravia Steel verhängt (vgl. PM vom 05.07.2012 und 11.07.2013). Damit beträgt die Summe der bis heute im Schienenkartell verhängten Bußgelder insgesamt 232,14 Mio. Euro.
In diesem Verfahren arbeitet das Bundeskartellamt mit der Staatsanwaltschaft Bochum und der Kriminalpolizei Bochum eng zusammen, da es sich um Kartelle handelt, die öffentlich ausgeschriebene Produkte und Dienstleistungen betreffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dabei wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug gegen die handelnden natürlichen Personen.
Mit allen genannten Unternehmen wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)
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