Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellverfolgung in Frankreich und Deutschland


4. Deutsch-Französischer Wettbewerbstag in Bonn: Diskussionen zu Fragen der Sanktionierung von aufgedeckten Kartellen, insbesondere die Verhängung von Bußgeldern zur Ahndung und Abschreckung
Größer als in der Behördenpraxis zeigten sich in den Diskussionen Diskrepanzen zwischen Deutschland und Frankreich in der gerichtlichen Ahndung von Kartellen


(14.10.10) - Am 8. Oktober 2010 fand im Bundeskartellamt der 4. Deutsch-Französische Wettbewerbstag statt. Die diesjährige Tagung befasste sich in zwei Podiumsdiskussionen mit dem Thema der "Kartellverfolgung in Frankreich und Deutschland". An der Veranstaltung nahmen etwa einhundert Personen teil, darunter Mitglieder der französischen und deutschen Kartellbehörden sowie Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Unternehmensvertreter, Richter und Vertreter der Europäischen Kommission.

Die erste Diskussionsrunde widmete sich den Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden bei der Aufdeckung von Kartellen und der Durchführung der behördlichen Kartellverfahren. Dabei wurden auch Probleme im Zusammenhang mit sog. Kronzeugen-Anträgen erörtert.

Die zweite Diskussionsrunde ging Fragen der Sanktionierung von aufgedeckten Kartellen nach, insbesondere die Verhängung von Bußgeldern zur Ahndung und Abschreckung. Neben der Bußgeldfestsetzung wurden auch die Möglichkeiten der einvernehmlichen oder zumindest nicht-gerichtlichen Beendigung von Kartellverfahren ("Settlement") diskutiert.

Die Diskussionen machten deutlich, dass der europäische Rechtsrahmen eine stabile Grundlage für die sehr gute Zusammenarbeit von Bundeskartellamt und Autorité de la Concurrence ist. Es besteht insbesondere in der Fallverteilung zwischen Europäischer Kommission und mitgliedstaatlichen Behörden und in der Behandlung von Unternehmen, die an grenzüberschreitenden Kartellen beteiligt sind und mit den Behörden kooperieren wollen zwar noch gewisser Verbesserungsbedarf.

Insgesamt ist jedoch nach übereinstimmender Einschätzung von Behördenvertretern, Wissenschaftlern und Anwälten die innereuropäische Kooperation in der Kartellverfolgung weltweit einzigartig und weit effizienter, als man es noch vor wenigen Jahren hätte erwarten dürfen.

Größer als in der Behördenpraxis zeigten sich in den Diskussionen Diskrepanzen zwischen Deutschland und Frankreich in der gerichtlichen Ahndung von Kartellen. Maßstäbe und Vorgehen, etwa bei der Bußgeldbestimmung, unterscheiden sich erheblich. Die Diskussionsteilnehmer machten neben der Gerichtspraxis unter anderem Ausführungen zur effizienten Höhe von Bußgeldern aus ökonomischer Sicht und zur vorgerichtlichen Beendigung von Kartellbußgeldverfahren.

Der Deutsch-Französische Wettbewerbstag ist eine zweijährliche bilaterale Tagung, die die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence und das Bundeskartellamt im Wechsel in Frankreich und in Deutschland ausrichten. Die Veranstaltungsreihe nahm ihren Anfang im Jahr 2004 mit einer Tagung in Paris.

Die Tagung bietet den Teilnehmern ein Forum für den Austausch über den Rechtsrahmen sowie über die Erfahrungen der Rechtsan-wendung in beiden Ländern. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden aufgezeigt werden. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen