Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellverfolgung in Frankreich und Deutschland


4. Deutsch-Französischer Wettbewerbstag in Bonn: Diskussionen zu Fragen der Sanktionierung von aufgedeckten Kartellen, insbesondere die Verhängung von Bußgeldern zur Ahndung und Abschreckung
Größer als in der Behördenpraxis zeigten sich in den Diskussionen Diskrepanzen zwischen Deutschland und Frankreich in der gerichtlichen Ahndung von Kartellen


(14.10.10) - Am 8. Oktober 2010 fand im Bundeskartellamt der 4. Deutsch-Französische Wettbewerbstag statt. Die diesjährige Tagung befasste sich in zwei Podiumsdiskussionen mit dem Thema der "Kartellverfolgung in Frankreich und Deutschland". An der Veranstaltung nahmen etwa einhundert Personen teil, darunter Mitglieder der französischen und deutschen Kartellbehörden sowie Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Unternehmensvertreter, Richter und Vertreter der Europäischen Kommission.

Die erste Diskussionsrunde widmete sich den Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden bei der Aufdeckung von Kartellen und der Durchführung der behördlichen Kartellverfahren. Dabei wurden auch Probleme im Zusammenhang mit sog. Kronzeugen-Anträgen erörtert.

Die zweite Diskussionsrunde ging Fragen der Sanktionierung von aufgedeckten Kartellen nach, insbesondere die Verhängung von Bußgeldern zur Ahndung und Abschreckung. Neben der Bußgeldfestsetzung wurden auch die Möglichkeiten der einvernehmlichen oder zumindest nicht-gerichtlichen Beendigung von Kartellverfahren ("Settlement") diskutiert.

Die Diskussionen machten deutlich, dass der europäische Rechtsrahmen eine stabile Grundlage für die sehr gute Zusammenarbeit von Bundeskartellamt und Autorité de la Concurrence ist. Es besteht insbesondere in der Fallverteilung zwischen Europäischer Kommission und mitgliedstaatlichen Behörden und in der Behandlung von Unternehmen, die an grenzüberschreitenden Kartellen beteiligt sind und mit den Behörden kooperieren wollen zwar noch gewisser Verbesserungsbedarf.

Insgesamt ist jedoch nach übereinstimmender Einschätzung von Behördenvertretern, Wissenschaftlern und Anwälten die innereuropäische Kooperation in der Kartellverfolgung weltweit einzigartig und weit effizienter, als man es noch vor wenigen Jahren hätte erwarten dürfen.

Größer als in der Behördenpraxis zeigten sich in den Diskussionen Diskrepanzen zwischen Deutschland und Frankreich in der gerichtlichen Ahndung von Kartellen. Maßstäbe und Vorgehen, etwa bei der Bußgeldbestimmung, unterscheiden sich erheblich. Die Diskussionsteilnehmer machten neben der Gerichtspraxis unter anderem Ausführungen zur effizienten Höhe von Bußgeldern aus ökonomischer Sicht und zur vorgerichtlichen Beendigung von Kartellbußgeldverfahren.

Der Deutsch-Französische Wettbewerbstag ist eine zweijährliche bilaterale Tagung, die die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence und das Bundeskartellamt im Wechsel in Frankreich und in Deutschland ausrichten. Die Veranstaltungsreihe nahm ihren Anfang im Jahr 2004 mit einer Tagung in Paris.

Die Tagung bietet den Teilnehmern ein Forum für den Austausch über den Rechtsrahmen sowie über die Erfahrungen der Rechtsan-wendung in beiden Ländern. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden aufgezeigt werden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen