Kartellrechtspraxis und ökonomische Gutachten
Bundeskartellamt definiert verbindliche Qualitätsstandards für ökonomische Gutachten
Die Bedeutung ökonomischer Argumente und Analysen in der Kartellrechtspraxis hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen
(27.10.10) - Das Bundeskartellamt hat eine Bekanntmachung zu verbindlichen Qualitätsstandards für ökonomische Gutachten veröffentlicht. Die Standards sollen sicherstellen, dass ökonomische Gutachten, die der Behörde zur Bewertung eines kartellrechtlichen Sachverhalts vorgelegt werden, qualitativen Mindestanforderungen genügen.
Die Bedeutung ökonomischer Argumente und Analysen in der Kartellrechtspraxis hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Dieser Trend schlägt sich in einer steigenden Zahl ökonomischer Gutachten nieder, die im Auftrag der betroffenen Unternehmen in konkreten Einzelfällen dem Bundeskartellamt vorgelegt werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: "Ökonomische Gutachten können einen wichtigen Beitrag zu einer sachgerechten Beurteilung eines konkreten Einzelfalles leisten. Dies setzt aber voraus, dass qualitative Mindestanforderungen eingehalten und durch ein hohes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit eine konsistente Beurteilung der Beweiskraft der Analyse ermöglicht werden."
Die nun veröffentlichten Standards wurden in Zusammenarbeit mit zahlreichen Wissenschaftlern und praktisch erfahrenen Gutachtern erarbeitet. Sie orientieren sich an Qualitätsanforderungen, wie sie in der wissenschaftlichen Praxis selbstverständlich sind. Dazu gehören z.B. ein klarer Bezug der Analysen zur kartellrechtlichen Fragestellung, die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Argumente und Daten, Transparenz bzgl. kritischer Annahmen, die lückenlose Dokumentation empirischer Analysen und vollständige Quellenangaben.
Zudem soll mit Hilfe der Bekanntmachung der Prozess der Einreichung und Bewertung von Gutachten vereinheitlicht und für alle Beteiligten transparenter ausgestaltet werden.
Das Bundeskartellamt macht deutlich, dass Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus Gutachten, die den nun veröffentlichten Standards nicht genügen, im Rahmen der Beweiswürdigung nur nachrangig oder gar nicht berücksichtigt werden können.
Die Bekanntmachung ist auf der Homepage des Bundeskartellamtes in deutscher und englischer Sprache abrufbar. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."