Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Geldbußen von insgesamt rund 1,5 Mio. Euro


Kartellabsprache: Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen süddeutsche Transportbetonhersteller
Quotenabsprachen: "Hardcore-Kartell" hat den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt


(22.12.09) - Das Bundeskartellamt hat gegen fünf Transportbetonhersteller aus dem Großraum Freiburg i. Brsg. sowie gegen drei Geschäftsführer Geldbußen von insgesamt rund 1,5 Mio. Euro verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum verbotene Quotenabsprachen getroffen zu haben.

Die Geldbußen treffen die Freiburger Transportbeton Union FTU Produktions GmbH & Co. KG, die Markgräfler Transportbeton GmbH, die Transportbeton Umkirch GmbH & Co. KG, die Adolf Braun KG Kies- und Transportbetonwerke sowie die Karl Strohmaier GmbH Kies und Betonwerke.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes hatten sich die genannten Unternehmen jedenfalls in den Jahren von 1990 bis Ende 2004 darüber abgesprochen, welche Menge Transportbeton jedes Unternehmen im Vergleich zu den anderen in den Markt liefern durfte. Monatlich wurden die tatsächlich gelieferten Mengen an einen der Geschäftsführer gemeldet, der die entsprechenden Über- und Untermengen berechnete, die in der Folgezeit auszugleichen waren. Bei einer derartigen Quotenabsprache handelt es sich um ein sog. "Hardcore-Kartell", das den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt.

Auf die nun sanktionierte Absprache war noch der bis Anfang 2005 geltende Bußgeldrahmen anwendbar. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Unternehmen durch ihre Beteiligung an dem Kartell einen sog. Mehrerlös erzielt haben, so dass sich die einzelnen Geldbußen im Regelbußgeldrahmen von maximal 500.000 Euro bewegen.

Alle betroffenen Unternehmen und Geschäftsführer haben angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren und von Rechtsmitteln abzusehen. (Bundekartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen