Geldbußen von insgesamt rund 1,5 Mio. Euro
Kartellabsprache: Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen süddeutsche Transportbetonhersteller
Quotenabsprachen: "Hardcore-Kartell" hat den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt
(22.12.09) - Das Bundeskartellamt hat gegen fünf Transportbetonhersteller aus dem Großraum Freiburg i. Brsg. sowie gegen drei Geschäftsführer Geldbußen von insgesamt rund 1,5 Mio. Euro verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum verbotene Quotenabsprachen getroffen zu haben.
Die Geldbußen treffen die Freiburger Transportbeton Union FTU Produktions GmbH & Co. KG, die Markgräfler Transportbeton GmbH, die Transportbeton Umkirch GmbH & Co. KG, die Adolf Braun KG Kies- und Transportbetonwerke sowie die Karl Strohmaier GmbH Kies und Betonwerke.
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes hatten sich die genannten Unternehmen jedenfalls in den Jahren von 1990 bis Ende 2004 darüber abgesprochen, welche Menge Transportbeton jedes Unternehmen im Vergleich zu den anderen in den Markt liefern durfte. Monatlich wurden die tatsächlich gelieferten Mengen an einen der Geschäftsführer gemeldet, der die entsprechenden Über- und Untermengen berechnete, die in der Folgezeit auszugleichen waren. Bei einer derartigen Quotenabsprache handelt es sich um ein sog. "Hardcore-Kartell", das den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt.
Auf die nun sanktionierte Absprache war noch der bis Anfang 2005 geltende Bußgeldrahmen anwendbar. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Unternehmen durch ihre Beteiligung an dem Kartell einen sog. Mehrerlös erzielt haben, so dass sich die einzelnen Geldbußen im Regelbußgeldrahmen von maximal 500.000 Euro bewegen.
Alle betroffenen Unternehmen und Geschäftsführer haben angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren und von Rechtsmitteln abzusehen. (Bundekartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."