Geldbußen von insgesamt rund 1,5 Mio. Euro
Kartellabsprache: Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen süddeutsche Transportbetonhersteller
Quotenabsprachen: "Hardcore-Kartell" hat den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt
(22.12.09) - Das Bundeskartellamt hat gegen fünf Transportbetonhersteller aus dem Großraum Freiburg i. Brsg. sowie gegen drei Geschäftsführer Geldbußen von insgesamt rund 1,5 Mio. Euro verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum verbotene Quotenabsprachen getroffen zu haben.
Die Geldbußen treffen die Freiburger Transportbeton Union FTU Produktions GmbH & Co. KG, die Markgräfler Transportbeton GmbH, die Transportbeton Umkirch GmbH & Co. KG, die Adolf Braun KG Kies- und Transportbetonwerke sowie die Karl Strohmaier GmbH Kies und Betonwerke.
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes hatten sich die genannten Unternehmen jedenfalls in den Jahren von 1990 bis Ende 2004 darüber abgesprochen, welche Menge Transportbeton jedes Unternehmen im Vergleich zu den anderen in den Markt liefern durfte. Monatlich wurden die tatsächlich gelieferten Mengen an einen der Geschäftsführer gemeldet, der die entsprechenden Über- und Untermengen berechnete, die in der Folgezeit auszugleichen waren. Bei einer derartigen Quotenabsprache handelt es sich um ein sog. "Hardcore-Kartell", das den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt.
Auf die nun sanktionierte Absprache war noch der bis Anfang 2005 geltende Bußgeldrahmen anwendbar. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Unternehmen durch ihre Beteiligung an dem Kartell einen sog. Mehrerlös erzielt haben, so dass sich die einzelnen Geldbußen im Regelbußgeldrahmen von maximal 500.000 Euro bewegen.
Alle betroffenen Unternehmen und Geschäftsführer haben angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren und von Rechtsmitteln abzusehen. (Bundekartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.