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Bundeskartellamt sprengt Kaffeekartell


Kaffeekränzchen: Die Kaffeeröster Tchibo, Melitta, und Alois Dallmayr sollen in gemeinsamer Gesprächsrunde Kartellabsprachen getroffen haben
Preiserhöhungen hätten zu einem Anstieg der Endverbraucher- und Aktionspreise für Röstkaffee von durchschnittlich mehr als 1,- Euro pro 500g-Packung geführt


(23.12.09) - Das Bundeskartellamt hat hohe Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 159,5 Mio. Euro gegen drei Kaffeeröster und sechs verantwortliche Mitarbeiter wegen Preisabsprachen verhängt. Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Tchibo GmbH, Hamburg, die Melitta Kaffee GmbH, Bremen, und die Alois Dallmayr Kaffee oHG, München.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes existierte seit mindestens Anfang 2000 bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 ein Gesprächskreis bestehend aus den Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster. Der Gesprächskreis hätte vor allem den Zweck gehabt, das Preisgefüge der wichtigsten Röstkaffeeprodukte (Filterkaffee, zeitweise auch Ganze Bohne-Produkte, Espresso und Kaffeepads) bei den Endverkaufs- und Aktionspreisen ("Preisarchitektur") aufrechtzuerhalten.

Um dies zu erreichen, hätten die Kaffeeröster im o.g. Zeitraum Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie das Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen miteinander abgesprochen. Dies habe insbesondere für fünf Preiserhöhungen in der Zeit zwischen 2003 und 2008 gegolten. Mit Ausnahme der letzten Preiserhöhung im März/April 2008 hätten alle Preiserhöhungen im Markt durchgesetzt werden können.

Die Absprachen hätten sich unmittelbar zu Lasten der Endverbraucher ausgewirkt, da der Lebensmitteleinzelhandel die Preiserhöhungen in der Regel unmittelbar an die Endverbraucher weitergegeben habe. So hätten allein die beiden im Dezember 2004 und im April 2005 angekündigten Preiserhöhungen zu einem Anstieg der Endverbraucher- und Aktionspreise für Röstkaffee von durchschnittlich mehr als 1,- Euro pro 500g-Packung geführt.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.

Neben den nun abgeschlossenen Verfahren hat das Bundeskartellamt im Januar 2009 weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen zahlreiche Kaffeeröster wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Kaffee für den Außer-Haus-Bereich (Gastronomie, Großabnehmer, etc.) und gegen mehrere Hersteller von Cappuccino wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Cappuccino eingeleitet.

Diese Verfahren sollen in der ersten Hälfte des nächsten Jahres abgeschlossen werden. Nähere Angaben zu diesen Verfahren sind aufgrund der noch laufenden Ermittlungen derzeit nicht möglich. (Bundeskartellamt: ra)


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