Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Marktabschottungswirkung und Missbrauchsverfahren


Bundeskartellamt veröffentlicht Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Gastransport
Das Bundeskartellamt kritisiert die marktabschottende Wirkung von langfristigen Kapazitätsbuchungen und spricht sich für mehr "grüne" Ampeln beim Gastransport aus


(05.01.10) - Das Bundeskartellamt hat zum Jahresende 2009 den Abschlussbericht der Sektoruntersuchung über die Kapazitätssituation in den deutschen Gasfernleitungsnetzen veröffentlicht. Die Untersuchung wurde im Februar 2009 eingeleitet. Die Behörde befragte im Rahmen der Untersuchung über 50 Unternehmen und analysierte mehrere tausend Kapazitäts- und Lieferverträge. Die Untersuchung schließt sich an die Tätigkeit des Amtes bei der zeitlichen Begrenzung langfristiger Gaslieferverträge an.

Gasfernleitungsnetze dienen dem Erdgastransport über weite Entfernungen und sind deshalb von grundlegender Bedeutung für den Gasimport und die Weiterverteilung innerhalb Deutschlands. Anlass der Untersuchung waren Hinweise auf Wettbewerbsbeschränkungen auf den deutschen Märkten für den Transport und den Vertrieb von Erdgas. Viele Transportrouten und -punkte sind ausgebucht. Die Ampeln stehen deshalb bei Durchleitungsanfragen häufig auf rot".

Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung im Überblick:
Viele Grenzübergangspunkte sind langfristig (d.h. mit einer Vertragslaufzeit von mehr als zwei Jahren) ausgebucht und dies zumeist durch konzernverbundene Vertriebsunternehmen. Dadurch besteht die Gefahr einer Marktabschottung auf den nachgelagerten Gasliefermärkten. Kapazitätsanfragen insbesondere neuer Anbieter können regelmäßig nicht bedient werden. Eine sachliche Rechtfertigung für solch langfristige Buchungen sieht das Amt aus Gründen der Versorgungssicherheit allenfalls dann für gegeben, wenn die Langfristbuchungen nicht über die Mindestabnahmepflicht in den korrespondierenden Gaslieferverträgen (minimum take) hinausgehen.

Die Feststellungen des Bundeskartellamtes zu der Marktabschottungswirkung legen grundsätzlich die Einleitung von Missbrauchsverfahren nahe. Zunächst soll jedoch die gesetzliche Entwicklung abgewartet werden. In einem Eckpunktepapier der Bundesregierung ist geplant, die Laufzeiten der Kapazitätsbuchungen in der anstehenden Novelle der Gasnetzzugangsverordnung auch für bestehende Verträge gesetzlich zu begrenzen. Dieses Vorhaben befürwortet das Bundeskartellamt ausdrücklich. Die etwaige Einleitung von Missbrauchsverfahren würde sich damit erübrigen.

Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt die in einer Vielzahl von Gaslieferverträgen enthaltenen Weiterverkaufsverbote untersucht. Weiterverkaufsverbote sind vor allem dann kritisch, wenn sich diese auch auf Gasmengen beziehen, die der Kunde im Rahmen seiner Jahresabnahmepflicht in jedem Fall zu bezahlen hat (sog. Take-or-Pay-Klauseln). Diesen Klauseln kommt aktuell eine große Bedeutung zu, da der Gas- und Strombedarf gerade von Industriekunden in der gegenwärtigen konjunkturellen Krisensituation stark eingebrochen ist. Das Amt hat hier erste Verfahren eingeleitet und wird seine Aktivitäten ggf. auch auf den Stromsektor ausdehnen.

Im Rahmen der Sektoruntersuchung hat die Behörde auch mit der Evaluierung ihrer Verfügungen zur Begrenzung der Laufzeit von Gaslieferverträgen begonnen. Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2006 in einem Musterverfahren die langfristigen Gaslieferverträge der E.ON Ruhrgas AG untersagt. In der Folge verpflichteten sich weitere Ferngasunternehmen, ihre Verträge anzupassen.

Die Entscheidungspraxis des Amtes wurde zwischenzeitlich gerichtlich bestätigt. Die Verfügungen laufen am 30.09.2010 aus. Es muss darüber befunden werden, in wieweit eine Verlängerung erforderlich ist. Erste Indizien weisen auf eine Belebung des Wettbewerbs auf den Gasliefermärkten hin. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen