Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerbsfreiheit im Energiesektor


Bundeskartellamt gibt den Verkauf der E.ON Tochter Thüga an Stadtwerke-Konsortium frei
Beitrag zur Schaffung wettbewerblicher Strukturen im Energiesektor


(08.12.09) - Das Bundeskartellamt hat gestern das Vorhaben mehrerer Stadtwerke freigegeben, über die eigens dafür gegründete Holding Integra Energie GmbH & Co. KGaA sämtliche Anteile an der Thüga Aktiengesellschaft vom E.ON-Konzern zu übernehmen. Unter dem Dach der in München ansässigen Thüga mit einem Jahresumsatz von rund 860 Mio. Euro sind vor allem Minderheitsbeteiligungen an ca. 90 Stadtwerken und Regionalversorgern vereinigt.

Darüber hinaus bietet die Thüga Energiedienstleistungen an und versorgt in Teilen Baden-Württembergs und Bayerns auch direkt Haushalte mit Energie und Trinkwasser. Allein mit Gas und Strom versorgten die Thüga und ihre Beteiligungsunternehmen zuletzt rund 2,9 bzw. 3,5 Mio. Kunden in Deutschland.

Bislang wurde die Thüga von Deutschlands bedeutendstem Ferngasunternehmen E.ON Ruhrgas kontrolliert. Diese Verbindung des marktbeherrschenden Gasvorlieferantens E.ON mit den unter dem Dach der Thüga zusammengefassten Weiterverteilerkunden trug aus Sicht des Bundeskartellamts lange Zeit zur Abschottung insbesondere der Gasmärkte gegenüber alternativen Gaslieferanten aus dem In- und Ausland bei. Die Ankündigung der freiwilligen Herauslösung der Thüga aus dem E.ON-Konzern wurde insofern vom Bundeskartellamt als wichtiger Beitrag zur Schaffung wettbewerblicher Strukturen im Energiesektor begrüßt.

Bei den Gesellschaftern der nun erwerbenden Integra handelt es sich sämtlich um Unternehmen aus dem Beteiligungsbesitz der Thüga selbst, nämlich die N-ERGIE in Nürnberg, die Mainova in Frankfurt/Main, die Stadtwerke Hannover sowie 47 weitere, über das Freiburger Konsortium Kom9 einbezogene kommunale Versorger.

Das Zusammenschlussvorhaben führt auf keinem der betroffenen Gas- und Strommärkte zu der Entstehung oder der Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen. Vielmehr bewirkt das Vorhaben, dass das Ausmaß an vertikaler Integration des E.ON-Konzerns reduziert wird. Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass der Zusammenschluss positive Auswirkungen auf die betroffenen Märkte haben wird.

Den fortschreitenden Rekommunalisierungsprozess in der deutschen Versorgungswirtschaft wird das Bundeskartellamt weiterhin sorgfältig beobachten, um wettbewerbliche Probleme gegebenenfalls frühzeitig identifizieren zu können. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

  • Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben.

  • Erwerb eines Biotech-Unternehmens

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen