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Wettbewerbsfreiheit im Energiesektor


Bundeskartellamt gibt den Verkauf der E.ON Tochter Thüga an Stadtwerke-Konsortium frei
Beitrag zur Schaffung wettbewerblicher Strukturen im Energiesektor


(08.12.09) - Das Bundeskartellamt hat gestern das Vorhaben mehrerer Stadtwerke freigegeben, über die eigens dafür gegründete Holding Integra Energie GmbH & Co. KGaA sämtliche Anteile an der Thüga Aktiengesellschaft vom E.ON-Konzern zu übernehmen. Unter dem Dach der in München ansässigen Thüga mit einem Jahresumsatz von rund 860 Mio. Euro sind vor allem Minderheitsbeteiligungen an ca. 90 Stadtwerken und Regionalversorgern vereinigt.

Darüber hinaus bietet die Thüga Energiedienstleistungen an und versorgt in Teilen Baden-Württembergs und Bayerns auch direkt Haushalte mit Energie und Trinkwasser. Allein mit Gas und Strom versorgten die Thüga und ihre Beteiligungsunternehmen zuletzt rund 2,9 bzw. 3,5 Mio. Kunden in Deutschland.

Bislang wurde die Thüga von Deutschlands bedeutendstem Ferngasunternehmen E.ON Ruhrgas kontrolliert. Diese Verbindung des marktbeherrschenden Gasvorlieferantens E.ON mit den unter dem Dach der Thüga zusammengefassten Weiterverteilerkunden trug aus Sicht des Bundeskartellamts lange Zeit zur Abschottung insbesondere der Gasmärkte gegenüber alternativen Gaslieferanten aus dem In- und Ausland bei. Die Ankündigung der freiwilligen Herauslösung der Thüga aus dem E.ON-Konzern wurde insofern vom Bundeskartellamt als wichtiger Beitrag zur Schaffung wettbewerblicher Strukturen im Energiesektor begrüßt.

Bei den Gesellschaftern der nun erwerbenden Integra handelt es sich sämtlich um Unternehmen aus dem Beteiligungsbesitz der Thüga selbst, nämlich die N-ERGIE in Nürnberg, die Mainova in Frankfurt/Main, die Stadtwerke Hannover sowie 47 weitere, über das Freiburger Konsortium Kom9 einbezogene kommunale Versorger.

Das Zusammenschlussvorhaben führt auf keinem der betroffenen Gas- und Strommärkte zu der Entstehung oder der Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen. Vielmehr bewirkt das Vorhaben, dass das Ausmaß an vertikaler Integration des E.ON-Konzerns reduziert wird. Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass der Zusammenschluss positive Auswirkungen auf die betroffenen Märkte haben wird.

Den fortschreitenden Rekommunalisierungsprozess in der deutschen Versorgungswirtschaft wird das Bundeskartellamt weiterhin sorgfältig beobachten, um wettbewerbliche Probleme gegebenenfalls frühzeitig identifizieren zu können. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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