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Zusammenarbeit beim Wettbewerbsrecht


Kartellrecht: Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN) in Marokko
Das ICN bündelt in seinen Arbeitsprodukten ein enormes Wissen über die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht weltweit wie in einer Enzyklopädie

(23.05.14) - Insgesamt rund 520 Teilnehmer aus 90 Staaten besuchten die diesjährige 13. Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN), die vom 23. bis 25. April in Marrakesch, Marokko, stattfand. Neben den Wettbewerbsbehörden waren auch die Privatwirtschaft, andere internationale Organisationen, Rechts- und Wirtschaftsexperten und die Wissenschaft vertreten. Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 128 Wettbewerbsbehörden aus 115 Staaten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ist seit September 2013 Vorsitzender des Leitungsgremiums des ICN.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das ICN bündelt in seinen Arbeitsprodukten ein enormes Wissen über die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht weltweit wie in einer Enzyklopädie. Kein anderes Forum bietet eine vergleichbare Basis für die internationale Zusammenarbeit von Wettbewerbsbehörden."

Um das ICN auf Erfolgskurs zu halten, hat Andreas Mundt der künftigen Arbeit drei Leitbegriffe vorangestellt: Focus, Inclusiveness und Implementation. Er begrüßt es, dass sich die Jahreskonferenz in Marrakesch besonders dem Begriff Inclusiveness verschrieben hat. "Die Wahl von Marrakesch als Konferenzort war eine exzellente Gelegenheit, um Teilnehmer aus Afrika und dem Mittelmehrraum noch stärker einzubinden."

Auf der Konferenz wurden die Arbeitsprodukte des zurückliegenden Jahres verabschiedet, unter anderem Empfehlungen im Bereich des Missbrauchs von Marktmacht durch Kampfpreise, Empfehlungen im Bereich der Beurteilung wettbewerblicher Effekte von Gesetzesvorhaben, eine gemeinsame Vorlage für die Erlaubnis des Austauschs von Informationen aus Bonusanträgen in der internationalen Kartellverfolgung, die Aktualisierung des Handbuchs zur Kartellverfolgung und des Handbuchs zur behördlichen Praxis, ein Entwurf des Zwischenberichts zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle sowie verschiedene Trainingsmodule.

Auch die 13. Jahreskonferenz hat einen Rahmen für die vertiefte Diskussion der Arbeitsprodukte und auch künftiger Themen geschaffen, um sicherzustellen, dass das ICN auf die Bedürfnisse der Mitglieder und nichtstaatlichen Vertreter ausgerichtet bleibt und als eines der wichtigsten informellen Netzwerke der Intensivierung der Zusammenarbeit in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts dienen kann.

Im nun beginnenden neuen ICN-Jahr wird sich das Netzwerk unter anderem den Themen Nebenbestimmungen in Fusionskontrollverfahren, missbräuchliche Verhaltensweisen, Zusammenarbeit und Ablauf von behördlichen Verfahren widmen und verschiedene Workshops anbieten.

Die nächste ICN-Jahreskonferenz findet vom 28. April bis zum 1. Mai 2015 in Sydney, Australien, statt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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