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Bewegung auf dem Markt für Publikumszeitschriften


Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss Springer/Funke im Bereich Programmzeitschriften unter Bedingungen und Auflagen frei
Die Freigabe des Zusammenschlusses konnte nur mit Veräußerungsverpflichtungen erfolgen

(20.05.14) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Funke Mediengruppe, die Programmzeitschriften "Hörzu", "TV Digital", "Funk Uhr", "Bildwoche" und "TV Neu" von der Axel Springer SE zu erwerben, unter Bedingungen und Auflagen freigegeben. Die Funke Mediengruppe verpflichtet sich der Behörde gegenüber, die von der Axel Springer SE übernommenen Programmzeitschriften "Bild Woche", "Funkuhr" und "TV Neu", sowie die Funke-Titel "die zwei", "Super TV", "TV 4 Wochen", "TV 4x7" und "TVpiccolino" (einschl. "tvGenie", "myTV") an einen unabhängigen Wettbewerber weiter zu veräußern. Erwerber dieser Programmzeitschriften wird die Mediengruppe Klambt sein, die bisher keine Programmzeitschriften herausgibt. Das Bundeskartellamt hat einer Veräußerung an diesen Erwerber nach Klärung insbesondere der Finanzierungsfragen zugestimmt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Freigabe des Zusammenschlusses konnte nur mit Veräußerungsverpflichtungen erfolgen. Der Marktzutritt der Mediengruppe Klambt stellt nunmehr sicher, dass in einem der auflagenstärksten Märkte für Publikumszeitschriften negative wettbewerbliche Auswirkungen des Vorhabens zu Lasten der Leser und der werbenden Wirtschaft vermieden werden."

Durch den Zusammenschluss hätte sich auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften das gegenwärtig aus vier Anbietern bestehende marktbeherrschende Oligopol verengt. Neben Springer und der Funke Mediengruppe sind der Heinrich Bauer Verlag (u. a. TV Hören und Sehen, TV 14) und die Hubert Burda Media (u. a. TV Spielfilm) mit Programmzeitschriften im Markt. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die Veräußerung der acht Zeitschriften an die Mediengruppe Klambt einen nachhaltigen Markteintritt bewirkt, der verhindert, dass sich durch den Rückzug des Axel Springer-Verlages die gemeinsame marktbeherrschende Stellung der drei übrigen Anbieter verstärkt.

Mit der Freigabe ist der zweite Teil der komplexen kartellrechtlichen Prüfung der Übernahme zahlreicher Titel des Axel Springer-Verlages durch die Funke Mediengruppe abgeschlossen. In einem ersten Schritt hatte das Bundeskartellamt die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer AG durch die Funke Mediengruppe freigegeben. Noch nicht abgeschlossen ist hingegen die kartellrechtliche Prüfung der geplanten Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen von Funke und Springer zur Vermarktung von Anzeigen und zum Vertrieb von Printerzeugnissen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

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    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

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    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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