Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Bewegung auf dem Markt für Publikumszeitschriften


Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss Springer/Funke im Bereich Programmzeitschriften unter Bedingungen und Auflagen frei
Die Freigabe des Zusammenschlusses konnte nur mit Veräußerungsverpflichtungen erfolgen

(20.05.14) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Funke Mediengruppe, die Programmzeitschriften "Hörzu", "TV Digital", "Funk Uhr", "Bildwoche" und "TV Neu" von der Axel Springer SE zu erwerben, unter Bedingungen und Auflagen freigegeben. Die Funke Mediengruppe verpflichtet sich der Behörde gegenüber, die von der Axel Springer SE übernommenen Programmzeitschriften "Bild Woche", "Funkuhr" und "TV Neu", sowie die Funke-Titel "die zwei", "Super TV", "TV 4 Wochen", "TV 4x7" und "TVpiccolino" (einschl. "tvGenie", "myTV") an einen unabhängigen Wettbewerber weiter zu veräußern. Erwerber dieser Programmzeitschriften wird die Mediengruppe Klambt sein, die bisher keine Programmzeitschriften herausgibt. Das Bundeskartellamt hat einer Veräußerung an diesen Erwerber nach Klärung insbesondere der Finanzierungsfragen zugestimmt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Freigabe des Zusammenschlusses konnte nur mit Veräußerungsverpflichtungen erfolgen. Der Marktzutritt der Mediengruppe Klambt stellt nunmehr sicher, dass in einem der auflagenstärksten Märkte für Publikumszeitschriften negative wettbewerbliche Auswirkungen des Vorhabens zu Lasten der Leser und der werbenden Wirtschaft vermieden werden."

Durch den Zusammenschluss hätte sich auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften das gegenwärtig aus vier Anbietern bestehende marktbeherrschende Oligopol verengt. Neben Springer und der Funke Mediengruppe sind der Heinrich Bauer Verlag (u. a. TV Hören und Sehen, TV 14) und die Hubert Burda Media (u. a. TV Spielfilm) mit Programmzeitschriften im Markt. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die Veräußerung der acht Zeitschriften an die Mediengruppe Klambt einen nachhaltigen Markteintritt bewirkt, der verhindert, dass sich durch den Rückzug des Axel Springer-Verlages die gemeinsame marktbeherrschende Stellung der drei übrigen Anbieter verstärkt.

Mit der Freigabe ist der zweite Teil der komplexen kartellrechtlichen Prüfung der Übernahme zahlreicher Titel des Axel Springer-Verlages durch die Funke Mediengruppe abgeschlossen. In einem ersten Schritt hatte das Bundeskartellamt die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer AG durch die Funke Mediengruppe freigegeben. Noch nicht abgeschlossen ist hingegen die kartellrechtliche Prüfung der geplanten Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen von Funke und Springer zur Vermarktung von Anzeigen und zum Vertrieb von Printerzeugnissen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen