Nachfragemacht im Kartellrecht
Arbeitskreis Kartellrecht: Wettbewerbsexperten diskutierten das Thema Nachfragemacht
Verstärkt wird die Nachfragemacht Gegenstand der wettbewerbspolitischen Diskussion
(23.09.08) - Mit dem Thema "Nachfragemacht im Kartellrecht - Stand und Perspektiven" hat sich auf Einladung des Bundeskartellamts am 18. September 2008 der Arbeitskreis Kartellrecht in Bonn befasst. Der Arbeitskreis Kartellrecht tagt jährlich zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen. An ihm sind insbesondere Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten sowie Richter der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof beteiligt.
Das Thema Nachfragemacht ist in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand der wettbewerbspolitischen Diskussion. Beispiele sind insbesondere der "Streik" der Milchbauern gegen ihrer Ansicht nach zu niedrige Milchpreise oder auch die jüngst vom Bundeskartellamt unter Auflagen freigegebene Übernahme von Plus durch Edeka (Fusionskontrollverfahren Edeka/Tengelmann).
Auch an der diesjährigen Tagung nahm wie schon in den Vorjahren der Generaldirektor Wettbewerb der Europäischen Kommission, Philip Lowe, teil, der die kartellrechtliche Herangehensweise der Kommission bei Fällen darlegte, in denen unternehmerische Nachfragemacht relevant ist.
Die Diskussion konzentrierte sich auf eine grundlegende kartellrechtliche und ökonomische Bestandsaufnahme der Thematik im Lichte der aktuellen Debatte um wettbewerbspolitische Leitbilder (struktureller oder effizienzbasierter Ansatz) sowie auf zentrale kartellrechtliche Fragestellungen der Missbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle (z.B. Fusion Edeka/Tengelmann).
Grundlage der Diskussion war ein 17 seitiges Arbeitspapier des Bundeskartellamtes zum Tagungsthema, das auch auf der Internetseite des Bundeskartellamts (pdf-Dokument) abrufbar ist
(Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.