Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Nachfragemacht im Kartellrecht


Arbeitskreis Kartellrecht: Wettbewerbsexperten diskutierten das Thema Nachfragemacht
Verstärkt wird die Nachfragemacht Gegenstand der wettbewerbspolitischen Diskussion


(23.09.08) - Mit dem Thema "Nachfragemacht im Kartellrecht - Stand und Perspektiven" hat sich auf Einladung des Bundeskartellamts am 18. September 2008 der Arbeitskreis Kartellrecht in Bonn befasst. Der Arbeitskreis Kartellrecht tagt jährlich zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen. An ihm sind insbesondere Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten sowie Richter der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof beteiligt.

Das Thema Nachfragemacht ist in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand der wettbewerbspolitischen Diskussion. Beispiele sind insbesondere der "Streik" der Milchbauern gegen ihrer Ansicht nach zu niedrige Milchpreise oder auch die jüngst vom Bundeskartellamt unter Auflagen freigegebene Übernahme von Plus durch Edeka (Fusionskontrollverfahren Edeka/Tengelmann).

Auch an der diesjährigen Tagung nahm wie schon in den Vorjahren der Generaldirektor Wettbewerb der Europäischen Kommission, Philip Lowe, teil, der die kartellrechtliche Herangehensweise der Kommission bei Fällen darlegte, in denen unternehmerische Nachfragemacht relevant ist.

Die Diskussion konzentrierte sich auf eine grundlegende kartellrechtliche und ökonomische Bestandsaufnahme der Thematik im Lichte der aktuellen Debatte um wettbewerbspolitische Leitbilder (struktureller oder effizienzbasierter Ansatz) sowie auf zentrale kartellrechtliche Fragestellungen der Missbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle (z.B. Fusion Edeka/Tengelmann).

Grundlage der Diskussion war ein 17 seitiges Arbeitspapier des Bundeskartellamtes zum Tagungsthema, das auch auf der Internetseite des Bundeskartellamts (pdf-Dokument) abrufbar ist
(Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen