Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Der Grüne Punkt" und DSD-Entsorgungsverträge


Bundeskartellamt begrüßt vollständige Entkopplung der Marke "Der Grüne Punkt" von DSD-Entsorgungsverträgen
Als marktbeherrschender Anbieter der Nutzungsrechte an der Marke "Der Grüne Punkt" muss DSD das kartellrechtliche Missbrauchsverbot beachten


(26.08.08) - Das Bundeskartellamt begrüßt das jetzt öffentlich angekündigte Vorhaben des "Duale System Deutschland" (DSD), die Nutzung der Marke "Der Grüne Punkt" ab dem 1. Januar 2009 vollständig von den Verträgen über die Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu entkoppeln. DSD hat das Vorhaben im Vorfeld konstruktiv mit dem Bundeskartellamt besprochen.

Mit diesem Vorhaben werden die Wettbewerbsbedingungen für die sog. Gelbe Tonne weiter verbessert. Die Rücknahme von Verkaufsverpackungen in der Gelben Tonne und das anschließende Recycling wird in Deutschland von DSD und inzwischen acht weiteren dualen Systemen organisiert.

DSD ist zugleich Inhaberin der Marke "Der Grüne Punkt". Bislang mussten Hersteller und Vertreiber, die die Entsorgungsleistung vollständig bei einem Wettbewerber von DSD in Auftrag geben wollten, die Kennzeichnung ihrer Verpackung mit dem Grünen Punkt ändern.

Eine solche Änderung konnten sie nur vermeiden, indem sie weiterhin zumindest einen Teil der Entsorgungsleistung bei DSD beauftragten. Hierfür entschieden sich fast alle Hersteller und Vertreiber, da eine Umstellung des meist länderübergreifend einheitlichen Verpackungsdesigns sehr kostspielig sein kann und weil in anderen europäischen Ländern die Kennzeichnung der Verpackung mit dem Grünen Punkt weiterhin erforderlich ist. Durch die Entkopplung fällt die Notwendigkeit einer Teilbeauftragung von DSD zukünftig weg.

Als marktbeherrschender Anbieter der Nutzungsrechte an der Marke "Der Grüne Punkt" muss DSD das kartellrechtliche Missbrauchsverbot beachten. DSD hat dem Bundeskartellamt insbesondere versichert, dass DSD allen Kunden von Wettbewerbern die Nutzung des Grünen Punktes zu gleichen Konditionen wie den eigenen Kunden gewähren wird. Umgekehrt sind DSD-Kunden künftig nicht mehr verpflichtet, den Grünen Punkt auf ihre Verpackungen zu drucken. DSD darf für die Markennutzung kein überhöhtes Entgelt verlangen und wird die Preisliste in geeigneter Form allgemein zugänglich machen.

Bundesrat und Bundestag haben die Grundlage für diesen Schritt von DSD gelegt, indem sie die Kennzeichnungspflicht für Verkaufsverpackungen mit der Novelle der Verpackungsverordnung wie unter anderen vom Bundeskartellamt vorgeschlagen - zum 1.1.2009 aufhoben. Der Bundesrat begründete seinen Beschluss damit, dass die Kennzeichnungspflicht künftig entbehrlich ist und somit ein unnötiges Wettbewerbshindernis darstellt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen