Werhahn-Gruppe muss sich Kartellamt beugen
Bundeskartellamt untersagt Fusion im Asphaltbereich - Marktbeherrschende Stellung der Werhahn-Gruppe wäre verstärkt worden
Minderheitsbeteiligung an der Asphaltmischwerk Langenthal GmbH & Co. KG durch das Straßenbauunternehmen Faber aus Rheinland-Pfalz nicht genehmigt
(23.11.07) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der Asphaltmischwerk Langenthal GmbH & Co. KG durch das Straßenbauunternehmen Faber aus Rheinland-Pfalz untersagt. Der Zusammenschluss hätte zu einer Absicherung der Kundenbeziehungen zwischen der Werhahn-Gruppe und Faber, einem der umsatzstärksten Straßenbauunternehmen in Rheinland-Pfalz geführt.
Die Werhahn-Gruppe ist Alleineigentümer der betroffenen Asphaltmischanlage in Langenthal bei Bad Kreuznach und wäre nach dem Zusammenschluss Mehrheitsgesellschafter geblieben.
Die Werhahn-Gruppe ist neben anderen Geschäftsbereichen maßgeblich im Baustoffsektor tätig. Dabei nimmt das Unternehmen bei der Produktion und dem Vertrieb von Asphaltmischgut in Deutschland eine führende Rolle ein. Im Gebiet um Bad Kreuznach verfügt die Werhahn-Gruppe bereits vor dem Zusammenschluss über eine marktbeherrschende Stellung.
Das Unternehmen betreibt in diesem Gebiet nicht nur zahlreiche Asphaltmischwerke, sondern ist über gemeinsame Produktions- und Vertriebsaktivitäten auch mit verschiedenen Abnehmern von Asphaltmischgut verflochten. Zu diesen Kunden zählen einige der führenden Straßenbauunternehmen in Rheinland-Pfalz.
Der Zusammenschluss hätte die Kundenbeziehungen zu einem weiteren wichtigen Straßenbauunternehmen in Rheinland-Pfalz abgesichert und so die marktbeherrschende Stellung der Werhahn-Gruppe bei der Produktion und dem Vertrieb von Asphalt im Raum Bad Kreuznach verstärkt. Gegenüber anderen Straßenbauunternehmen, die in diesem Gebiet über keine eigene Asphaltmischanlage verfügen, hätte sich der Verhaltensspielraum der Werhahn-Gruppe erweitert. Gegenüber ihren Wettbewerbern im Asphaltbereich hätte die Beteiligung die Marktstellung der Werhahn-Gruppe ebenfalls verbessert. Diese Anbieter hätten es nämlich in Zukunft schwerer gehabt, die Faber-Gruppe als Kunden zu gewinnen.
Das Bundeskartellamt hat mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass es in der Baustoffindustrie auch Zusammenschlüsse von Unternehmen untersagt, die in einem Lieferverhältnis zueinander stehen (vertikale Wettbewerbsbeschränkungen), wenn - wie im entschiedenen Fall - die marktbeherrschende Stellung des Lieferanten verstärkt wird. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.