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GoBD-Checkliste


Dokumentenmanagement-Systeme rechtssicher nutzen
Bitkom erklärt die wichtigsten Regelungen zur elektronischen Archivierung

(26.10.15) - Wenn Unternehmen Dokumentenmanagement-Systeme zur Archivierung nutzen, müssen sie eine Reihe gesetzlicher Vorgaben beachten. Für die elektronische Archivierung gelten dabei die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wie Unveränderbarkeit, Ordnung, Vollständigkeit oder Nachvollziehbarkeit. "Der Gesetzgeber schreibt zwar vor, was zu tun ist, beantwortet aber nicht die Frage danach, wie Unternehmen diese Anforderungen erfüllen können", sagt Jürgen Biffar, Vorstandsvorsitzender des Kompetenzbereichs ECM im Bitkom.

Die neue "GoBD-Checkliste für Dokumentenmanagement-Systeme" des Digitalverbands Bitkom erklärt deshalb in fünf Kapiteln, wie Unternehmen bei der elektronischen Aufbewahrung mit Dokumentenmanagement-Systemen die geltenden Vorschriften einhalten. Der erste Teil geht der Frage nach, welche gesetzlichen Anforderungen genau erfüllt sein müssen. Dann wird an Beispielen erläutert, wie diese Bestimmungen in der Unternehmenspraxis umzusetzen sind. Dabei werden auch Besonderheiten und Eigenschaften von Dokumentenmanagement-Systemen berücksichtigt.

Das Thema Dokumentenmanagement ist auch ein zentrales Thema der IT & Business in Stuttgart, die am morgigen Dienstag den 29. September startet. Zum Auftakt der Fachmesse für digitale Prozesse und Lösungen präsentiert Bitkom am Dienstag bei einem Pressegespräch aktuelle Branchendaten und Trends aus dem Bereich Enterprise Content Management. Als fachlicher Träger zeigt der Verband am Gemeinschaftsstand "ECM Solutions Park" (Halle 1, B31) den Messebesuchern, wie mit ECM dokumentenbasierte Prozesse digitalisiert werden können. Außerdem beteiligen sich Vertreter der Bitkom-Arbeitskreise an Podiumsdiskussionen und Vorträgen auf den Bühnen der thematischen Fachforen. (Bitkom: ra)

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