Versprechen einer flächendeckenden Versorgung
Breitbandausbau: Förderzusagen der Bundesregierung unzureichend
Grundversorgung muss Vorrang vor hohen Bandbreiten haben: vzbv legt neues Hintergrundpapier vor
(16.09.15) - Mit insgesamt 2,7 Milliarden Euro will der Bund in den nächsten Jahren den Breitbandausbau in Deutschland fördern. Ein entsprechendes Eckpunktepapier stellte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt im Rahmen der "Netzallianz Digitales Deutschland" vor. "Das angekündigte Förderpaket und die Investitionsversprechen der Unternehmen reichen hinten und vorne nicht, um die versprochene flächendeckende Breitbandversorgung bereit zu stellen", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Zusammen mit Geldern aus anderen Töpfen belaufen sich die Zuschüsse für den Ausbau auf etwa vier Milliarden Euro. Die Unternehmen wollen weitere acht Milliarden Euro investieren. Einem Gutachten des TÜV Rheinland zufolge werden etwa 20 Milliarden benötigt. Die Bundesregierung lässt offen, wo sie die fehlenden acht Milliarden Euro herkommen sollen.
Das Versprechen einer flächendeckenden Versorgung mit mindestens 50 Megabit im Download bis 2018 steht im Koalitionsvertrag. In den ländlichen Regionen standen jedoch bis Ende 2014 für gerade einmal 23,3 Prozent der Haushalte 50 MBit zur Verfügung. Hinzu kommt, dass diese schnellen Anschlüsse kaum nachgefragt werden: Nicht einmal jeder vierte Verbraucher, der mit 50 Megabit versorgt werden könnte, schließt auch tatsächlich einen entsprechenden Vertrag ab. Mit Bandbreiten von bis zu 30 Megabit sind die meisten Verbraucher derzeit zufrieden.
Angesichts der desolaten Versorgungslage in vielen ländlichen Regionen fordert der vzbv jetzt einen Kurswechsel. "Noch immer stehen für mehr als drei Prozent der Nutzer im ländlichen Raum nicht einmal zwei Megabit zur Verfügung", sagt Müller. "Dabei hat eigentlich jeder Bürger ein Recht auf einen funktionalen Internetzugang."
Der vzbv fordert nun, dass im Rahmen einer Universaldienstverpflichtung bis 2018 eine Mindestversorgung von mindestens 10 Megabit gewährleistet werden sollte. Darüber hinaus soll es eine dynamische Anpassung an den steigenden Bandbreitenbedarf geben. "Der verpflichtende Mindeststandard für die jeweilige Bandbreite sollte sich danach richten, was zum aktuellen Zeitpunkt von der Mehrzahl der Teilnehmer bereits genutzt wird", so Müller. Ein Umlagemechanismus zur Finanzierung eines solchen Anspruchs ist heute schon im Telekommunikationsgesetz vorgesehen.
Im Sinne einer größeren Nachhaltigkeit bei der Finanzierung des Breitbandausbaus appelliert der vzbv zudem an die Kommunen, verstärkt auf Betreibermodelle zu setzen, bei denen Stadtwerke und andere kommunale Gesellschaften das Netz selbst in der Hand behalten und verpachten
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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