Sie sind hier: Home » Literatur » Schriften

Praxisleitfaden zu KI und Datenschutz


Wie sich Künstliche Intelligenz einsetzen lässt, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen
Datenschutzverstöße gelten in der Wirtschaft als größtes Risiko beim KI-Einsatz



Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. Und 62 Prozent meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinen lassen.

Wie KI im Unternehmen datenschutzkonform genutzt werden kann und welche Rechtsvorschriften es zu beachten gilt, das beleuchtet ein neuer Praxisleitfaden "Künstliche Intelligenz und Datenschutz" des Digitalverbands Bitkom, der ab sofort kostenlos zum Download bereitsteht. "Beim KI-Einsatz herrscht derzeit noch viel Unsicherheit. Damit Deutschland bei Künstlicher Intelligenz nicht ins Hintertreffen gerät, braucht es vor allem mehr Klarheit und Sicherheit im Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Am Anfang des Leitfadens steht eine kurze Definition, wann in Abgrenzung von klassischer Software von KI gesprochen werden kann und welche Gesetze beim KI-Einsatz relevant werden können. Im umfangreichen zweiten Teil werden wesentliche Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und ihre Bedeutung bei der Nutzung von KI eingeordnet – von Transparenz- und Informationspflichten bis hin zur Datenschutzfolgenabschätzung. Auch welche Inhalte eine unternehmensinterne Richtlinie zur KI-Nutzung haben muss wird in diesem Kapitel erörtert. Danach wird an einem Praxisbeispiel aus der Automobilindustrie noch einmal exemplarisch dargestellt, wie KI datenschutzkonform in ein Unternehmen implementiert werden kann. Den Abschluss des Leitfadens bilden zwei ausführliche Checklisten für das Training von eigenen KI-Modellen sowie die Nutzung von fremden KI-Systemen. Mit ihrer Hilfe können die Verantwortlichen in Unternehmen Schritt für Schritt vorgehen, um den KI-Einsatz datenschutzkonform zu gestalten.

Der Praxisleitfaden "Künstliche Intelligenz und Datenschutz" steht zum kostenlosen Download bereit unter:
www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/KI-Datenschutz-Praxisleitfaden. (Bitkom: ra)

eingetragen: 08.08.24
Newsletterlauf: 01.10.24

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Bundesarbeitsgericht

  • Vergütungsfrage für Betriebsratsmitglieder

    Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Mitglieder des Betriebsrats Anspruch auf Erhöhung ihres Arbeitsentgelts in dem Umfang, in dem das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung steigt (§ 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG*). Für das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Anspruchs ist grundsätzlich das Betriebsratsmitglied darlegungs- und beweisbelastet. Korrigiert der Arbeitgeber eine mitgeteilte und gewährte Vergütungserhöhung, die sich für das Betriebsratsmitglied als Anpassung seines Entgelts entsprechend § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darstellen durfte, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung objektiv fehlerhaft war.

  • Virtuelle Aktienoptionen & Karenzentschädigung

    In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.

  • Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

    Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG* Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG** nachträglich zuzulassen.

  • Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

    Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB auf Schadensersatz statt der Leistung aus.

  • Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schließt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen an, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen