Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Thema CSR: Einzelhandel fordert Umdenken


Corporate Social Responsibility: AVE bemängelt, der "Unternehmens-Altruismus" sei für Verbraucher nicht glaubwürdig
Wirtschaftliches Eigeninteresse an CSR stärker betonen


(12.04.11) - Der Einzelhandelsverband AVE hat Unternehmen und Verbraucher zu mehr Sachlichkeit beim Thema "Corporate Social Responsibility" (CSR) aufgerufen. "Dass viele Verbraucher die CSR-Aktivitäten von Unternehmen pauschal als "Greenwashing" verunglimpfen, ist eine bedenkliche Entwicklung", warnte AVE-Hauptgeschäftsführer Jan Eggert auf dem 7. Deutschen CSR-Forum in Stuttgart. Die AVE ist Mitveranstalter des Forums.

Eggert bekannte freimütig, dass sich viele Unternehmen nicht nur aus altruistischen Motiven engagierten sondern auch, weil sie hieraus einen wirtschaftlichen Nutzen zögen. Dies sei jedoch nicht verwerflich. "Tatsache ist, dass gute Arbeitsbedingungen in der internationalen Lieferkette auch im ureigenen Interesse der importierenden Unternehmen sind, denn sie verbessern die Qualität und Produktivität und sind die Basis für langfristige und stabile Lieferanten- und Kundenbeziehungen", sagte Eggert. Er unterstrich, dass soziales Engagement westlicher Unternehmen in der Lieferkette nicht auf der Basis von gutem Willen funktioniere, sondern nur dann, wenn beide Seiten davon profitieren – sowohl die Herstellerländer als auch die Importeure.

Der AVE-Geschäftsführer wies in diesem Zusammenhang auf die Erfolge der 2003 gegründeten "Business Social Compliance Initiative" (BSCI) hin, der inzwischen fast 700 Einzelhändler und Hersteller von Konsumgütern aus ganz Euro pa angehören. Deren Mitglieder, darunter große Einzelhändler, Markenhersteller und Importeure, unterwerfen sich freiwillig einem "Code of Conduct", der u.a. ein Verbot von Kinderarbeit, die Einhaltung von Arbeitszeit- und Arbeitssicherheitsbestimmungen, die Beachtung von Umweltstandards, ein Diskriminierungsverbot und die Gewährung von Vereinigungsfreiheit umfasst.

Die Einhaltung und Implementierung der Bestimmungen in den Lieferbetrieben wird in unabhängigen Audits regelmäßig geprüft. "Ein ganz wesentlicher Anreiz für die Mitglieder ist die Verbesserung von Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Lieferanten", so Eggert. "Nur Modelle, die auch dieses Interesse berücksichtigen, können langfristig Erfolg haben." (AVE: ra)

AVE: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen