AnaCredit erfordert granulare Meldungen
Compliance im Finanzwesen: Vier global systemrelevante Banken (G-SIBs) wählen die AxiomSL-Plattform für das aufsichtsrechtliche Meldewesen gemäß AnaCredit in der Eurozone
Die konzernweite AxiomSL-Plattform für das aufsichtsrechtliche Meldewesen integriert und erweitert die bestehende Datenarchitektur der Banken, um die laut AnaCredit erforderlichen vielfältigen, granularen Berichte verfügbar zu machen
AxiomSL, Anbieterin von Lösungen für das aufsichtsrechtliche Meldewesen und Risikomanagement, gab die künftige Nutzung der strategischen AxiomSL-Plattform für das aufsichtsrechtliche Meldewesen gemäß AnaCredit durch vier global systemrelevante Banken (G-SIBs) bekannt. Dies betrifft die wesentlichen Niederlassungen und Zweigstellen in zehn Ländern der Eurozone, darunter Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Spanien, die Niederlande, Irland, Italien, Griechenland und Finnland. Mithilfe der AnaCredit-Lösung von AxiomSL haben Banken die in Deutschland und Irland vorgeschriebenen Testeinreichungen am ersten Tag des Testzeitraums bereits erfolgreich abgeschlossen.
Die konzernweite AxiomSL-Plattform für das aufsichtsrechtliche Meldewesen integriert und erweitert die bestehende Datenarchitektur der Banken, um die laut AnaCredit erforderlichen vielfältigen, granularen Berichte verfügbar zu machen. AnaCredit erfordert granulare Meldungen für jedes einzelne Darlehen. Aufgrund der niedrigen Meldeschwelle von 25.000Euro für alle gemäß AnaCredit gedeckten Instrumente müssen Finanzinstitute jeden Einzelposten für jedes ihrer Kreditengagements melden. Die Meldedaten sind infolgedessen schwer prüfbar und schwer verständlich. Dieser Grad von Granularität ist in Europa bisher beispiellos. Berichtspflichtige sehen sich wesentlichen Herausforderungen gegenüber und müssen eine robuste, kosteneffektive, einheitliche strategische Plattform einsetzen.
Die gemäß AnaCredit erhobenen Datensatzanforderungen der Europäischen Zentralbank (EZB) und der zuständigen nationalen Zentralbank unterscheiden sich je nach Land. In Ländern wie Belgien und Spanien werden die lokalen Zentralkreditregister (ZKR) genutzt, um die laut AnaCredit erforderlichen Informationen für die EZB zu erfassen. In Irland müssen Banken zwei Berichte mit sehr ähnlichen Datensätzen jeweils für das AnaCredit- und das lokale ZKR-Meldewesen einreichen.
Die einheitliche strategische Plattform von AxiomSL entspricht den AnaCredit-Berichtsanforderungen der EZB ebenso wie denen der zuständigen Zentralbank. Das eingesetzte System kann viele verschiedene Datenformate akzeptieren und auf kohärente, berichtsfähige Art zusammenführen, um die verschiedenen Varianten aufsichtsrechtlicher Anforderungen zu erfüllen. Diese Fähigkeit, verschiedenen Rechtssystemen zu entsprechen, ist der Hauptgrund, aus dem die G-SIBs AxiomSL als ihren strategischen Partner für die AnaCredit-Compliance gewählt haben.
Eine Reihe von Änderungen für die AnaCredit-Verordnung sind bereits geplant. AxiomSL unterstützt Kunden während der Umsetzung dieser Änderungen. Datenmodelle werden jeweils den Anforderungen der EZB oder des ZKR entsprechend angepasst. Alle zur Einhaltung der Verordnung nötigen Datenaggregations-, Validierungs- und Berichtsfunktionen werden erbracht. (AxiomSL: ra)
eingetragen: 23.11.17
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