Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Die Daten sind frei - wer kann sie verwerten?


Positionspapier zum Thema "Datenhoheit und Datenschutz im Zusammenhang mit Smart Services" veröffentlicht
Benötigt werde ein neues Leistungsschutzrecht, das die Frage der Datenhoheit im Zusammenhang mit Smart Services regelt



Wenn Privatpersonen und Unternehmen smarte Produkte – von Smartphones bis Maschinen in der Industrie 4.0 – nutzen, entstehen Daten. Diese Daten können sehr wertvoll sein. Wer sie sammelt, analysiert und intelligent verknüpft, kann intelligente Dienste, sogenannte Smart Services anbieten. Doch wem gehören die Daten? Müssen die Nutzer, die sie generieren, dafür entschädigt werden? Und wie verhält es sich dabei mit dem Datenschutz?

Antworten geben Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler, Leiter des Lehrstuhls für Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht an der TU Berlin, und sein Kollege Dr. Martin Haase im Positionspapier "Datenhoheit und Datenschutz im Zusammenhang mit Smart Services", das die Begleitforschung des Technologieprogramms "Smart Service Welt" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf dem Symposium "Digitale Zukunft konkret" in Berlin veröffentlicht hat.

"Daten sind wertvoll", weiß Uwe Seidel, Leiter der Arbeitsgruppe ‚Rechtliche Herausforderungen‘ des Technologieprogramms. "Sie geben Auskunft über Nutzungsverhalten und Bedürfnisse von Verbrauchern oder auch Wartungsbedürfnisse und Leistungen von Maschinen, Anlagen und Geräten. Doch bleibt die Frage unbeantwortet, wem diese Daten gehören und wer sie – zu welchen Konditionen – nutzen darf. Hier entsteht zunehmender Konkretisierungsbedarf beim Gesetzesgeber", so Seidel.

Benötigt werde ein neues Leistungsschutzrecht, das die Frage der Datenhoheit im Zusammenhang mit Smart Services regelt. Bis dieses verabschiedet ist, empfiehlt Seidel Anbietern von Smart Services eine eindeutige vertragliche Regelung über die Nutzung der benötigten Daten und der Entschädigung dafür.

Auch in punkto Datenschutz müsse der Gesetzgeber nachschärfen, meint Seidel. Gefragt seien konkrete Beurteilungskriterien, was im juristischen Sinne eine "natürliche Person" ist und wann natürliche Personen durch Datenanalyse "wahrscheinlich" identifiziert werden können. "In Zeiten der Digitalisierung arbeiten zunehmend verschiedene Anbieter kollaborativ auf einer Plattform. Dieser Aspekt muss in die Gesetzgebung einfließen, denn nur durch klare Regelungen kann ein robuster und zukunftsfähiger Datenschutz, der Verbraucher auch wirklich schützt, geschaffen werden", erklärt Seidel. (Smart Service Welt: ra)

eingetragen: 23.11.17
Home & Newsletterlauf: 19.12.17

Smart Data Begleitforschung: Kontakt & Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen