Grundrechtsschutz nicht durch Zentralisierung
Europaministerin Dr. Beate Merk fordert moderne EU-Datenschutz-Grundverordnung in Europa als Motor für den digitalen Binnenmarkt
Aber: "Keine Aufweichung der strengen deutschen Datenschutzregelungen und keine bürgerferne Zentralisierung der Datenschutzaufsicht"
(23.09.14) – Europaministerin Dr. Beate Merk bekräftigte im Rahmen einer Datenschutz-Tagung in der Bayerischen Vertretung in Brüssel die zügige und sorgfältige Umsetzung einer modernen EU-Datenschutz-Grundverordnung in Europa.
"Mit unserer Strategie 'Bayern Digital' bringen wir alle wichtigen digitalen Zukunftsfelder voran. Unsere Firmengründer und Unternehmer brauchen deshalb dringend ein geeignetes rechtliches Instrumentarium, mit dem sie ihre innovativen Geschäftsmodelle im digitalen Weltmarkt voll entfalten können. Die neue Datenschutz-Grundverordnung soll unseren Unternehmern und unseren Bürgern Rechtssicherheit garantieren. Jedes Unternehmen, das in Europa seine Dienste anbietet, muss dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen, egal ob der Firmensitz im Silicon Valley liegt oder in Simbach am Inn. Eine Regel für alle - nur dann haben europäische Unternehmen keinen Nachteil gegenüber Anbietern außerhalb der EU."
Die Ministerin machte aber auch klar: "Die strengen deutschen Datenschutzregeln dürfen dabei aber auf keinen Fall aufgeweicht werden."
Sie macht sich für drei Kernanliegen stark:
>> Erstens: "Unsere Bürger müssen darauf vertrauen können, dass ihre persönlichen Daten vom Staat weiterhin nur unter strengsten Auflagen erhoben und verwaltet werden".
>> Zweitens: "Wir wollen keine zentrale Datenschutzaufsicht in der EU. Bürgernähe und Grundrechtsschutz erreichen wir aber nicht durch Zentralisierung, sondern nur durch direkte Ansprechpartner in den Behörden vor Ort."
>> Drittens: "Die Datenschutzgrundverordnung muss Antworten auf die Herausforderungen des Internets geben. Gerade die jüngste EuGH-Entscheidung zu Google hat verdeutlicht, dass die Verordnung ohne Regeln zur Balance zwischen Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit kaum zukunftstauglich wäre".
Die Ministerin zeigte sich davon überzeugt, dass eine europäische Datenschutz-Grundverordnung, die hohe Qualitätsmaßstäbe erfüllt, ein Motor für den digitalen Binnenmarkt in ganz Europa sein kann. (Bayerische Staatskanzlei: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.