Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Bocksbeutel als geschützte Flaschenform


Europaministerin Dr. Beate Merk für Erhalt der exklusiven fränkischen Bocksbeutelflasche
"Traditionelle Flaschenform muss in der EU weiterhin geschützt bleiben"

(24.09.14) - Europaministerin Dr. Beate Merk plädiert anlässlich der Sitzung des Ausschuss für die Gemeinsame Marktordnung der Europäischen Kommission für die Beibehaltung des Bockbeutels als geschützte Flaschenform innerhalb der EU.

"Die Exklusivität unserer traditionellen fränkischen Bocksbeutelflasche muss erhalten bleiben. Darum muss Bayern gemeinsam mit den anderen betroffenen Weinbauregionen Europas die übrigen Mitgliedstaaten von der Wichtigkeit der geltenden Regelung überzeugen. Knapp dreihundert Jahre steht der Bocksbeutel für fränkischen Spitzenwein. Er ist ein einzigartiges Markenzeichen, das weit über Franken und Bayern hinaus Weinbautradition und hohe Weinqualität verkörpert. Unsere fränkischen Winzer können zu Recht stolz auf ihre Spitzenweine in der unverwechselbaren Bocksbeutelflasche sein", betonte Ministerin Merk. "Dies soll und muss auch in Zukunft so bleiben."

Die Ministerin erläuterte, dass in der heutigen Sitzung des Ausschusses für die Gemeinsame Marktordnung zunächst auf Arbeitsebene über die zu Grunde liegende EU-Verordnung gesprochen werde. Die Überarbeitung der Weinkennzeichnungs-Durchführungs-Verordnung sei im Zuge der Umstellung auf den Vertrag von Lissabon erforderlich geworden. Das Verfahren stehe allerdings noch am Anfang. Bisher ist die "Verwendung der anerkannten besonderen Flaschenarten" klar geregelt. Danach darf der Bocksbeutel als anerkannte Flaschenform nur in Franken, einigen Teilen Badens sowie in bestimmten, genau bezeichneten Regionen Italiens, Griechenlands und Portugals verwendet werden.

Die Ministerin will sich in dem jetzt beginnenden Diskussionsprozess auf europäischer Ebene für den Erhalt der exklusiven Nutzung traditioneller Flaschenformen einsetzen. Es sei möglich, dass einige Mitgliedstaaten im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung die geltenden Bestimmungen zugunsten einer Marktliberalisierung lockern wollten. "Ich bin von der Stichhaltigkeit unserer Argumente überzeugt. Europa lebt von der Vielfalt und seinen regionalen Unterschieden. Die Unverwechselbarkeit, gerade auch bei unseren traditionellen regionalen Spitzenprodukten, ist unser Trumpf in Europa. Kaum ein anderes Land in Europa steht dafür so wie Bayern. Die Bocksbeutelflasche als einzigartiges Aushängeschild der fränkischen Weinbautradition muss deshalb auch in Zukunft geschützt bleiben", unterstrich Staatsministerin Dr. Merk. (Bayerische Staatskanzlei: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen