Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Bocksbeutel als geschützte Flaschenform


Europaministerin Dr. Beate Merk für Erhalt der exklusiven fränkischen Bocksbeutelflasche
"Traditionelle Flaschenform muss in der EU weiterhin geschützt bleiben"

(24.09.14) - Europaministerin Dr. Beate Merk plädiert anlässlich der Sitzung des Ausschuss für die Gemeinsame Marktordnung der Europäischen Kommission für die Beibehaltung des Bockbeutels als geschützte Flaschenform innerhalb der EU.

"Die Exklusivität unserer traditionellen fränkischen Bocksbeutelflasche muss erhalten bleiben. Darum muss Bayern gemeinsam mit den anderen betroffenen Weinbauregionen Europas die übrigen Mitgliedstaaten von der Wichtigkeit der geltenden Regelung überzeugen. Knapp dreihundert Jahre steht der Bocksbeutel für fränkischen Spitzenwein. Er ist ein einzigartiges Markenzeichen, das weit über Franken und Bayern hinaus Weinbautradition und hohe Weinqualität verkörpert. Unsere fränkischen Winzer können zu Recht stolz auf ihre Spitzenweine in der unverwechselbaren Bocksbeutelflasche sein", betonte Ministerin Merk. "Dies soll und muss auch in Zukunft so bleiben."

Die Ministerin erläuterte, dass in der heutigen Sitzung des Ausschusses für die Gemeinsame Marktordnung zunächst auf Arbeitsebene über die zu Grunde liegende EU-Verordnung gesprochen werde. Die Überarbeitung der Weinkennzeichnungs-Durchführungs-Verordnung sei im Zuge der Umstellung auf den Vertrag von Lissabon erforderlich geworden. Das Verfahren stehe allerdings noch am Anfang. Bisher ist die "Verwendung der anerkannten besonderen Flaschenarten" klar geregelt. Danach darf der Bocksbeutel als anerkannte Flaschenform nur in Franken, einigen Teilen Badens sowie in bestimmten, genau bezeichneten Regionen Italiens, Griechenlands und Portugals verwendet werden.

Die Ministerin will sich in dem jetzt beginnenden Diskussionsprozess auf europäischer Ebene für den Erhalt der exklusiven Nutzung traditioneller Flaschenformen einsetzen. Es sei möglich, dass einige Mitgliedstaaten im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung die geltenden Bestimmungen zugunsten einer Marktliberalisierung lockern wollten. "Ich bin von der Stichhaltigkeit unserer Argumente überzeugt. Europa lebt von der Vielfalt und seinen regionalen Unterschieden. Die Unverwechselbarkeit, gerade auch bei unseren traditionellen regionalen Spitzenprodukten, ist unser Trumpf in Europa. Kaum ein anderes Land in Europa steht dafür so wie Bayern. Die Bocksbeutelflasche als einzigartiges Aushängeschild der fränkischen Weinbautradition muss deshalb auch in Zukunft geschützt bleiben", unterstrich Staatsministerin Dr. Merk. (Bayerische Staatskanzlei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen