Merk warnt vor falschen Verbraucherschützern
Falsche "Verbraucherzentralen": Beschwerden und Anfragen von betroffenen Bürgern
"Dreistigkeit bei unerlaubten Telefonanrufen immer schlimmer"
(01.02.10) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat davor gewarnt, vermeintlichen "Verbraucherschützern" auf den Leim zu gehen. Dabei handle es sich um eine neue, dreiste Masche, bei der sich Telefonanrufer als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale oder auch des Verbraucherschutzes ausgeben und versuchen dem Angerufenen mit diesem Trick das Geld aus der Tasche zu ziehen oder die Preisgabe von persönlichen Daten, wie z.B. die Kontonummer zu veranlassen.
Merk ärgert sich: "Es ist eine unerhörte Frechheit, ausgerechnet den guten Namen der Verbraucherschützer zu zwielichtiger Geschäftemacherei zu missbrauchen und den Verbrauchern damit letztlich zu schaden."
Der Verbraucherzentrale Bayern liegen eine ganze Reihe von Beschwerden und Anfragen von betroffenen Bürgern vor. Die Palette der Lügenmärchen ist dabei recht bunt. Auch der Einfallsreichtum beim Kreieren möglichst offiziell klingender Behördennamen kennt keine Grenzen.
So gaben sich Anrufer beispielsweise als "Bundeskorrekturabteilung der Verbraucherzentrale" aus mit dem vermeintlichen Auftrag, Löschungen von Datenbeständen zu veranlassen. Bei einem anderen Anruf wurde vorgegeben, dafür sorgen zu können, dass künftig keine falschen Gewinnmitteilungen mehr ergingen.
Allen Fällen gemein ist allerdings, dass diese "Serviceleistungen" auch immer etwas kosten sollen. Einmalige "Löschungsgebühren" stellen sich aber kurzerhand als nicht gewollte Aboverträge zum Beispiel bei Gewinnspielfirmen heraus. Besonders unverschämt ging ein Anrufer vor, der sich als Herr Sommer vom Verbraucherschutz ausgab und behauptete, die Unterlagen des Angerufenen rechtlich geprüft zu haben mit dem Ergebnis, dass dieser aus einem Vertrag mit einer Gewinnspielfirma nicht herauskäme und daher zahlen müsse. Einen solchen Vertrag hatte der Angerufene freilich niemals abgeschlossen.
Die Ministerin: "Lassen Sie sich von solchen Anrufen nicht in die Irre führen, weder die Verbraucherverbände in Bayern noch der Verbraucherzentrale Bundesverband beauftragen irgendwelche Offiziellen mit derartigen Anrufen".
Zum einen seien solche Telefonanrufe nach der geltenden Rechtslage unerlaubt und könnten mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zum anderen sollten Verbraucher immer hellhörig werden, wenn für eine (nicht erbetene) Leistung Gebühren verlangt oder Daten preisgegeben werden sollten. Wenn Verbraucher von falschen Verbraucherschützern angerufen würden, sollten sie entweder sofort den Hörer auflegen, oder Name, Organisation und Telefonnummer notieren und an die Verbraucherverbände (Verbraucherzentrale Bayern und Verbraucherservice Bayern) melden. Von dort könnten gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet werden.
Dazu sagt Frau von Rhein, Leiterin des Rechtsreferats der Verbraucherzentrale Bayern: "Der Begriff Verbraucherzentrale ist inzwischen markenrechtlich geschützt, so dass wir nun die rechtliche Möglichkeit haben, solche Anbieter abzumahnen. Daher benötigen wir die Hinweise der Verbraucher zu solchen Fällen."
Informieren können sich Verbraucher zum Thema "unerlaubte Telefonanrufe" sowie bei anderen Verbraucherthemen auch im Verbraucherinformationssystem Bayern (www.vis.bayern.de). (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.