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Nur das P-Konto schützt vor Pfändungen


Verbraucherschutzministerin Dr. Merk warnt Banken vor Sondergebühren: "Ein Aufpreis für die Ärmsten wäre Rechtsbruch. Pfändungsschutzkonten müssen kostenneutral sein"
Durch das P-Konto soll verschuldeten Menschen das Existenzminimum garantiert werden


(12.01.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnte anlässlich der zum 1. Januar 2012 einsetzenden Neuregelung des Pfändungsschutzkontos (so genanntes "P-Konto") die Kreditwirtschaft nachdrücklich davor, für das P-Konto höhere Gebühren zu verlangen als für "reguläre" Konten. "Es geht nicht an, dass sich Kreditinstitute auf Kosten der Schwachen durch überhöhte Kontoführungsgebühren bereichern", so Merk. "Durch das P-Konto soll verschuldeten Menschen das Existenzminimum garantiert werden. Es wäre widersinnig, wenn dadurch gleichzeitig neue Schulden angehäuft würden. Nicht zuletzt wäre es auch rechtlich äußerst problematisch. Ich rate daher Verbrauchern, sich hiergegen zur Wehr zu setzen."

Zugleich machte Merk verschuldete Verbraucher erneut darauf aufmerksam, dass Bankguthaben ab dem 1. Januar 2012 nur noch dann vor Pfändungen geschützt sind, wenn sie sich auf einem P-Konto befinden. "Wer sich Forderungen seiner Gläubiger ausgesetzt sieht und sein Konto jetzt nicht auf ein P-Konto umstellt, riskiert, am Geldautomaten mit leeren Händen dazustehen", sagte Merk. "Gerade wer schon jetzt durch einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts einen bestimmten Betrag auf seinem Konto gegen Pfändungen gesichert hat, muss aktiv werden. Er sollte möglichst rasch mit seiner Bank vereinbaren, dass sein Konto kurzfristig als so genanntes Pfändungsschutzkonto weitergeführt wird. Das geht natürlich auch noch im neuen Jahr; allerdings wird es jetzt höchste Eisenbahn."

Hintergrund:
Konten genießen innerhalb gewisser Grenzen Pfändungsschutz. Bisher wurde dieser Schutz durch Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts gewährt. Seit dem 1. Juli 2010 ist daneben auch die Einrichtung eines besonderen Pfändungsschutzkontos möglich, bei dem gewisse Beträge automatisch von der Pfändung freigestellt werden. Ab dem 1. Januar 2012 wird der Schutz dann in der Regel nur noch über das Pfändungsschutzkonto möglich sein. Zum bevorstehenden Jahreswechsel besteht daher für die betroffenen Schuldner Handlungsbedarf.

Die Frage, ob die Banken für die Einrichtung und Führung eines Pfändungsschutzkontos zusätzliche Gebühren verlangen können, beschäftigt derzeit vielfach die Gerichte. Sie gewinnt durch die erhöhte Bedeutung des P-Kontos ab 1. Januar 2012 neue Dringlichkeit. Bisher haben die Instanzgerichte, soweit ersichtlich, Sondergebühren einvernehmlich als rechtswidrig angesehen. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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