Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts


Hochrangige Vertreter der europäischen und nationalen Politik bei Brüsseler Podiumsdiskussion zur europäischen Datenschutzreform
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Bausback: Ausnahmeklauseln für Gerichte für eine funktionierende Justiz unerlässlich

(23.06.15) - "Europäische Datenschutzreform auf der Zielgeraden" - zu diesem Thema diskutierten in der Vertretung des Freistaates Bayern in Brüssel Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, EU-Justizkommissarin Věra Jourová, die französische Justizministerin Christiane Taubira und ihr Luxemburger Amtskollege Félix Braz sowie die stellvertretenden Vorsitzenden des Innen- bzw. Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht und Dr. Axel Voss.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback äußerte sich optimistisch, dass das Kernstück des Reformprojekts, die Datenschutzgrundverordnung, noch vor Jahresende verabschiedet werden kann: "Gemeinsames Ziel von Rat, Kommission und Europäischem Parlament muss es bei den anstehenden Verhandlungen sein, mit der Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts einen Mehrwert für Bürger, Unternehmen und Staat zu schaffen."

Gleichzeitig setzt sich Bayerns Justizminister dafür ein, dass die Datenschutzgrundverordnung nicht zu ungewollten Beeinträchtigungen des gerichtlichen Rechtschutzes führt: "Man muss sich vor Augen führen: Auch in Gerichtsverfahren wird tagtäglich eine Vielzahl von Daten verarbeitet. Die vorgesehenen Rechtsfolgen passen jedoch nicht für die Gerichtsbarkeit. Außerdem können umfangreiche Benachrichtigungs- und Auskunftspflichten die Gerichtsbarkeit lahmlegen." Bausback betonte daher abschließend: "Entsprechende Ausnahmeklauseln für die Gerichte haben für eine funktionierende Justiz als wesentliche Säule des europäischen Rechtsstaates ganz zentrale Bedeutung. Wir werden die anstehenden Verhandlungen deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen und uns dafür einsetzen, dass solche Ausnahmeklauseln auch in einem künftigen Kompromisstext enthalten sind." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen