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Betrug im Sport europaweit unter Strafe?


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt Empfehlung des Europarats zur Strafbarkeit des Sportbetrugs
Glaubwürdigkeit des Sports leide unter den Wett- und Manipulationsskandalen der jüngeren Vergangenheit


(27.03.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die aktuelle Empfehlung des Europarats begrüßt, Betrug im Sport europaweit unter Strafe zu stellen. "Die Glaubwürdigkeit des Sports leidet unter den Wett- und Manipulationsskandalen der jüngeren Vergangenheit. Der Spitzensport genießt eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung. Sportler besitzen eine wichtige Vorbildfunktion gerade für junge Menschen. Ihre Erfolge demonstrieren, wie weit die menschliche Leistungsfähigkeit reichen kann - solange diese Erfolge auf Fleiß, Ausdauer, Disziplin und Teamgeist beruhen. Wenn der Eindruck entsteht, dass der Spitzensport nur von Manipulation lebt, dann geht diese Vorbildfunktion verloren."

Mit den vorhandenen strafrechtlichen Regelungen können nicht alle maßgeblichen Interessen geschützt werden. Zwar ist es in Einzelfällen zu Verurteilungen wegen Betruges gekommen. Mit dem Betrugstatbestand können jedoch nur einzelne individuelle Vermögensinteressen, wie etwa diejenigen von Wettanbietern, geschützt werden. Merk: "Was aber ist mit allen anderen? Mit den Vereinen, den konkurrierenden Sportlern, den Sponsoren, den berichtenden Medien oder den Eintritt zahlenden Zuschauern? Was fehlt, ist ein Tatbestand, der auch den Wettbewerb im Sport schützt."

Korruption im Sport
Merk weiter: "Ich weiß, dass die Sportverbände viel unternommen haben, um die Manipulationen einzudämmen. Mir geht es auch nicht darum, die Maßnahmen des Sports oder der Sportgerichtsbarkeit zu ersetzen. Es geht darum, sie sinnvoll zu ergänzen. Ich setzte mich deshalb bereits seit langem für die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport ein." (Bayerisches Staatsministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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