Betrug im Sport europaweit unter Strafe?
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt Empfehlung des Europarats zur Strafbarkeit des Sportbetrugs
Glaubwürdigkeit des Sports leide unter den Wett- und Manipulationsskandalen der jüngeren Vergangenheit
(27.03.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die aktuelle Empfehlung des Europarats begrüßt, Betrug im Sport europaweit unter Strafe zu stellen. "Die Glaubwürdigkeit des Sports leidet unter den Wett- und Manipulationsskandalen der jüngeren Vergangenheit. Der Spitzensport genießt eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung. Sportler besitzen eine wichtige Vorbildfunktion gerade für junge Menschen. Ihre Erfolge demonstrieren, wie weit die menschliche Leistungsfähigkeit reichen kann - solange diese Erfolge auf Fleiß, Ausdauer, Disziplin und Teamgeist beruhen. Wenn der Eindruck entsteht, dass der Spitzensport nur von Manipulation lebt, dann geht diese Vorbildfunktion verloren."
Mit den vorhandenen strafrechtlichen Regelungen können nicht alle maßgeblichen Interessen geschützt werden. Zwar ist es in Einzelfällen zu Verurteilungen wegen Betruges gekommen. Mit dem Betrugstatbestand können jedoch nur einzelne individuelle Vermögensinteressen, wie etwa diejenigen von Wettanbietern, geschützt werden. Merk: "Was aber ist mit allen anderen? Mit den Vereinen, den konkurrierenden Sportlern, den Sponsoren, den berichtenden Medien oder den Eintritt zahlenden Zuschauern? Was fehlt, ist ein Tatbestand, der auch den Wettbewerb im Sport schützt."
Korruption im Sport
Merk weiter: "Ich weiß, dass die Sportverbände viel unternommen haben, um die Manipulationen einzudämmen. Mir geht es auch nicht darum, die Maßnahmen des Sports oder der Sportgerichtsbarkeit zu ersetzen. Es geht darum, sie sinnvoll zu ergänzen. Ich setzte mich deshalb bereits seit langem für die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport ein." (Bayerisches Staatsministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.