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Beschleunigung der Gerichtsverfahren


Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf Wohnungseinbruchdiebstahl
Bayerische Forderungen setzen sich bei Einigung über StPO-Reform durch



Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt die Eckpunkte zur Reform der Strafprozessordung (StPO), die das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat. Eisenreich: "Das ist auch ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik. Viele der beschlossenen Eckpunkte fordern wir schon lange. Insbesondere die Maßnahmen zur Beschleunigung von Strafgerichtsverfahren, die Erweiterung der DNA-Analyse, die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf Wohnungseinbruchdiebstahl und auch das Verbot der Gesichtsverhüllung vor Gericht."

Bayern hatte sich bereits bei den Koalitionsverhandlungen bei diesen Themen durchgesetzt. Damals war es gelungen, die zentralen bayerischen Anliegen in den Koalitionsvertrag zu verhandeln.

Eisenreich weiter: "Die Strafe muss der Tat auf dem Fuß folgen, lautet unsere Prämisse. Die nun gefundene Einigung führt zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren." Die Eckpunkte enthalten unter anderem wichtige Erleichterungen bei der Ablehnung missbräuchlicher Befangenheits- oder Beweisanträge. Auch die Bündelung der Nebenklagevertretung werde erleichtert und ein Vorabentscheidungsverfahren über Besetzungsrügen werde geschaffen. "So können überlange Verfahrensdauern verhindert und die Blockade von Strafprozessen deutlich reduziert werden. Das stärkt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat", so der bayerische Justizminister.

Eisenreich hob hervor, dass die nun beschlossenen Eckpunkte auch die langjährigen Forderungen aus Bayern nach modernen Ermittlungsmethoden enthält. "Unsere Strafverfolger brauchen moderne Instrumente wie eine erweiterte DNA-Analyse, um Straftäter erfolgreich verfolgen zu können. Sie müssen den technischen Fortschritt umfassender als bisher nutzen dürfen - denn auch Straftäter verüben ihre Verbrechen mit modernster Technik", betont Eisenreich.

Auch das grundsätzliche Verbot einer Gesichtsverhüllung von Verfahrensbeteiligten in Gerichtsverhandlungen soll bei der Reform umgesetzt werden. "Eine zentrale bayerische Forderung", so Eisenreich. "Die Identität von Zeugen muss eindeutig feststellbar sein, auch körperliche Reaktionen und Mimik spielen im Prozess eine Rolle. Deswegen ist es ein Anliegen der Richter- und Staatsanwaltschaft, den Verfahrensbeteiligten ins unverhüllte Gesicht sehen zu können. Jetzt ist die Bundesjustizministerin gefordert. Ich erwarte, dass nun schnell ein Gesetzentwurf vorgelegt wird." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)

eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 08.07.19


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