Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Produktinformationen der Banken wenig hilfreich


Bayerns Justizministerin Dr. Merk besteht auf einheitlichen Standards bei Produktinformationen für Anleger - "Insellösungen reichen nicht aus"
Gesetzgeber könnte zum Handeln gezwungen sein - Jedes Produktinformationsblatt sehe anders aus und setze andere Schwerpunkte

(10.03.10) - Nach der ING DiBa und der Deutschen Bank hat nun auch der Bankenverband ein Muster für ein Produktinformationsblatt herausgegeben. Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk begrüßte grundsätzlich die aktuelle Entwicklung, die von ihrer Parteikollegin Ilse Aigner angestoßen wurde. "Die Banken zeigen mit ihren Produktinformationsblättern, dass sie bereit sind, auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen."

Nicht glücklich zeigt sich die Ministerin jedoch darüber, dass die einzelnen Banken und ihre Verbände jeweils ihre eigenen Produktinformationsblätter auf den Markt bringen. "Schon jetzt ist zu beobachten, dass jedes Produktinformationsblatt anders aussieht und andere Schwerpunkte setzt. Das eine enthält beispielsweise eine Risikoeinstufung des Wertpapiers, das andere verzichtet auf sie. Derartige Insellösungen lassen einen vernünftigen Produktvergleich nicht zu", so Merk. Auch eine Anwendung in der Fläche sei bei freiwilligen Mustern nicht gewährleistet.

Kritisch zu sehen ist in den Augen der Ministerin weiter, dass die Produktinformationsblätter nur auf Wertpapiere zugeschnitten seien, während Investmentfonds oder geschlossene Fonds offenbar außen vor blieben. Auch an dem vom Bankenverband für ein "Discount-Zertifikat" veröffentlichten Musterbeispiel seien die Probleme der derzeitigen Rechtslage erkennbar.

"Das kommt eben heraus, wenn die inhaltlichen Vorgaben für die Produktinformation nicht vereinheitlicht und standardisiert sind. Hier findet sich schon wieder viel kleingedruckter Text, den der Anleger nicht versteht oder gar nicht erst liest", fand die Ministerin. "Wenn es den Banken und sonstigen Anbietern nicht gelingt, sich auf einheitliche Produktinformationsblätter zu einigen, die alle wesentlichen Anlegerinformationen klar und prägnant darstellen, muss der Gesetzgeber handeln." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen