Die Gefahren beim Teleshopping
Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt vor "schwarzen Schafen" beim Teleshopping
Beschwerden über Teleshopping-Anbieter mit Sitz in Liechtenstein - Merk: "Unseriöse Anbieter machen das Einkaufen vom Fernsehsessel aus zum Ärgernis"
(17.07.09) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat vor einzelnen unseriösen Teleshopping-Anbietern gewarnt. Merk stellte fest:
"Teleshopping erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Gerade bei älteren Menschen, aber auch im ländlichen Raum, bietet die Bestellung vom Fernsehsessel aus einige Vorteile: Bequem vom Wohnzimmer aus einkaufen; man bekommt die Artikel vorgeführt; mitunter ist auch mal ein richtiges Schnäppchen dabei. Teleshopping hat sich als feste Größe im deutschen TV-Markt und als massentauglicher Vertriebskanal etabliert. 13 Jahre nach dem Start des ersten Teleshoppingsenders in Deutschland und zeitweise zweistelligen Wachstumsraten präsentierte sich die Branche 2008 mit einer stabilen Umsatzentwicklung. Knapp zehn Prozent der Deutschen ab 14 Jahre haben in 2007 bei mindestens einem der Teleshopping-Sender eingekauft."
Merk erinnerte an die Kehrseite: "Allerdings hat der positive Trend auch "Schwarze Schafe" mit auf den Plan gerufen: So wurden Beschwerden über einzelne Teleshopping-Anbieter mit Sitz in Liechtenstein laut. Diese versenden mitunter von der Bestellung abweichende oder zusätzliche zu bezahlende Artikel bzw. liefern schon bezahlte Ware nur unvollständig. Bei Rücksendung der Ware erhalten die Kunden lediglich eine Gutschrift und keine Rückzahlung des Kaufpreises oder die Rücknahme des Artikels wird unter Ausreden verweigert. Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts ist nur mit einer sog. RMA-Nummer ("Return Material Authorization") möglich, die aber nur über eine gebührenpflichtige Servicenummer zu erhalten ist. Außerdem klagen Verbraucher über zusätzliche Gebühren, wie z. B. "Handlingsgebühr", "Transportversicherung", "Aktionszuschlag" oder "Zahlscheinentgelt" und andere Versandspesen sowie über gebührenpflichtige Servicenummern (teure Priority-Hotlines). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten oft unwirksame Klauseln."
Die Geschäftspraktiken einzelner "schwarzer Schafe" können laut Merk die ganze Branche in Verruf zu bringen. Dabei gebe es eine ganze Reihe seriöser Anbieter mit Sitz in Deutschland, auch in Bayern. "Diese Unternehmen unterliegen im Gegensatz zu Anbietern aus Liechtenstein der Aufsicht der deutschen Landesmedienanstalten", erklärte Merk.
Die Verbraucherschutzministerin rät: "Vorsicht bei unseriösen Anbietern mit Sitz im Ausland! Holen Sie am besten im Internet über Verbraucherforen Informationen über den Sender ein! Allgemeine Geschäftsbedingungen genau unter die Lupe nehmen! Nicht blenden lassen von vermeintlichen Schnäppchen, die mit Zusatzgebühren gekoppelt sind."
"Generell gilt es, - auch beim Teleshopping - Vorsicht walten zu lassen. Die Moderatoren verstehen ihr Geschäft. Lassen Sie sich nicht von der Atmosphäre verleiten! Mit rhetorischen Tricks wie "nur noch wenige Stück erhältlich" wird häufig versucht, den Fernsehzuschauer zu vorschnellem Handeln zu veranlassen. Nicht immer sind die angepriesenen Produkte aber auch wirklich die erhofften Schnäppchen. Preisvergleiche lohnen sich immer", sagte Merk. (Bayerisches Justiz- und Verbraucherschutzministerium: ra)
Weiterführende Informationen zu dem Thema "Teleshopping" (externer Link)
Meldungen: Markt / Hintergrund
-
Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
-
Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
-
Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
-
Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
-
Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.