Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

SOA für staatliche e-Identity-Systeme


Staatliche e-Identity-Systeme sind nicht zukunftsfähig, wenn service-orientierte Architekturen (SOA) vernachlässigt werden
Öffentliche Verwaltung soll e-ID als Service und nicht als Applikation konzipieren - e-Identity-Lösungen für die öffentliche Verwaltung sind ohne SOA nicht investitionssicher


(06.02.08) - Bei der Entwicklung von e-Identity (e-ID) Systemen sollten europäische Regierungen nicht auf service-orientierte Architekturen (SOA) verzichten. Das Whitepaper "Integration der e-ID in die eBürger-Dienste der Zukunft" von BEA Systems zeigt: Nur durch SOA kann sichergestellt werden, dass die Lösungen investitionssicher sind und sich in die Systeme anderer Länder integrieren lassen. Außerdem erklärt das neue BEA-Whitepaper, wie SOA Regierungen dazu befähigt, neue eGovernment Services bereitzustellen.

Eine SOA bietet einen einfachen, gemeinsamen Zugang zu Services. Die Architektur liefert Behörden Zugriff auf Legacy-Anwendungen und unterschiedliche Plattformen verschiedener Abteilungen und ermöglicht den sicheren Aufbau von e-ID Services. Mit Hilfe von Business Process Management (BPM) Tools können eCitizen Services modelliert, simuliert und ausgeführt werden. Außerdem lässt sich so ermitteln, welche Teile der bestehenden IT-Infrastruktur weiter genutzt werden können und wo zusätzlichen Investitionen notwendig sind. Im Anschluss ermöglicht SOA den Aufbau von lose gekoppelten Government-Services, die vollständig kompatibel sind. Die Services sind durch diesen Ansatz unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie und basieren auf einer optimalen Mischung aus alten und neuen IT-Assets.

Roger Dean, Executive Director, eema (European Association for e-identity und Security) betont: "Durch die große Bandbreite an Öffentlichen Services entstehen komplexe Probleme bei der Integration und Konvergenz. Eine SOA-Strategie bietet die Lösung für diese Herausforderungen. SOA verbindet e-Identity mit unterschiedlichen, bisher unverbundenen Services. Mit einem SOA-Konzept auf Basis von offenen, standardisierten Plattformen kann die von Behörden geforderte Dienstleistungsorientierung und Transparenz verwirklicht werden."

Dieser Meinung schließt sich Suzannah Darlow, Director, Public Sector Marketing EMEA bei BEA Systems an: "Die öffentlichen Verwaltungen unterliegen momentan großen Veränderungen. Dazu tragen auch die gestiegenen Erwartungen der Bürger bei. Es gilt die Effizienz zu erhöhen, Shared Services anzubieten und über gemeinsame Portale einen Zugang zu den Daten verschiedener Abteilungen zu ermöglichen.

Service-orientierte Architekturen machen bestehende Services zu wiederverwertbaren Einheiten, die schnell und einfach zu neuen Geschäftsprozessen und Applikationen kombiniert werden können. Auf diese Weise lassen sich für die Nutzer der e-ID neue Services generieren, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Letztendlich läuten BPM und SOA eine neue Ära für die Öffentlich Verwaltung ein, in der die Interaktion mit den Bürgern stark verbessert wird." (BEA Systems: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen