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Das neue SEPA-Lastschriftverfahren


Einheitlicher Zahlungsverkehr: SEPA-Verfahren gilt auch für Vereine
Verein muss seine Mitglieder vor dem ersten Einzug schriftlich über die Umstellung auf den SEPA-Lastschrifteinzug informieren

(27.08.13) - Ein einheitliches Überweisungs- und Lastschriftverfahren wird den Zahlungsverkehr im Euroraum erleichtern und sicherer machen. Auch Vereine müssen bis zum 1. Februar 2014 die alten Verfahren auf SEPA umstellen. SEPA-Überweisungen gibt es bereits seit 2008. Ab dem 1. Februar 2014 lösen sie das nationale Überweisungsverfahren endgültig ab.

Da viele Vereine ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen, müssen sie sich jetzt auf das neue SEPA- Lastschriftverfahren vorbereiten. Es gibt keine Übergangsfrist. Die Deutsche Bundesbank will mit ihrer Veranstaltungsreihe "SEPA für Vereine" bei der Umstellung helfen.

SEPA-Lastschriftverfahren
Das neue SEPA-Basislastschriftverfahren steht Verbrauchern, Unternehmen und Verbänden offen. Bei neuen Vertragsabschlüssen und neuen Vereinsmitgliedern (ohne bestehende Einzugsermächtigung) ab dem 1. Februar 2014 müssen Vereine die SEPA-Mandate verwenden.

Vorher bestehende Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Allerdings muss der Verein seine Mitglieder vor dem ersten Einzug schriftlich über die Umstellung auf den SEPA-Lastschrifteinzug informieren. Die Deutsche Bundesbank bietet dazu ein Musterschreiben an. Eine SEPA-Basislastschrift kann - wie eine Einzugsermächtigung - innerhalb von acht Wochen nach Belastung zurückgegeben werden. Eine Lastschrift ohne SEPA-Mandat können Zahler (zum Beispiel Vereinsmitglieder) innerhalb von 13 Monaten zurückgeben.

Voraussetzungen für Teilnahme am Lastschriftverfahren
Zulassung: Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, muss der Zahlungsempfänger (Verein) von seiner Bank (Zahlungsdienstleister) zugelassen werden. Er muss dazu eine entsprechende Vereinbarung mit der Bank abschließen.

Gläubiger-Identifikationsnummer: Unter anderem benötigen Vereine für das Lastschriftverfahren eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen können. Die Deutsche Bundesbank empfiehlt, diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013 abzuschließen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Verein als Zahlungsempfänger und Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (zum Beispiel Mitgliedsnummer) und bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat. Der Verein benötigt eine Verwaltung seiner SEPA-Lastschriftmandate.

Die Vorabinformation stellt nach den Inkassobedingungen des jeweiligen Kreditinstituts eine Verpflichtung des Gläubigers (Verein) an den Zahler (Vereinsmitglied) dar. Der Verein muss dem Mitglied rechtzeitig vorher (mindestens 14 Kalendertage) das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag des Einzugs schriftlich mitteilen. Er kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Wie die Vorabinformation erfolgt, ergibt sich aus den Regelungen zwischen Verein und Bank.

SEPA-Lastschriftmandat: Das Lastschriftmandat umfasst die Zustimmung des Zahlenden zum Zahlungseinzug an den Verein und den Auftrag an die eigene Bank zur Einlösung der Zahlung. Verbindliche Mandatstexte stellen die Banken zur Verfügung.

Neue Kontokennung IBAN
Ab dem 1. Februar 2014 ersetzt zudem die IBAN die bisherige nationale Kontokennung.

Die IBAN (International Bank Account Number) setzt sich zusammen aus:

>> der Länderkennzeichnung DE (für Deutschland),
>> einer zweistelligen Prüfziffer,
>> der bisherigen Kontonummer und
>> der Bankleitzahl.
>> Hat ein Verein mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.

Die zusätzliche Angabe der BIC (Business Identifier Code) entfällt bei Inlandzahlungen ab dem 1. Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab dem 1. Februar 2016.

SEPA- schneller, kostengünstiger und sicher
Mit der SEPA-Umstellung am 1. Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrs- und SEPA-Produkten. Zahlungen innerhalb der Europäischen Union in Euro können künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. Jeder Kontoinhaber - ob Privatperson, Unternehmen oder Verein - ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Die Vorteile: Jeder kann unabhängig vom Sitz oder Wohnort seinen gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr effizient, sicher und einheitlich steuern. Die Kontowahl ist europaweit frei. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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