Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Rentenversicherung und Bürgerfreundlichkeit


Bescheide der Rentenversicherung sollen verständlicher werden
Komplexen rechtlichen Grundlagen und eine verständlichere Sprache sind kein Widerspruch


(08.11.10) - Die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung sollen bürgerfreundlicher werden. Damit die Versicherten und Rentner die Entscheidungen der Rentenversicherung besser nachvollziehen können, werden die Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Bescheide verbessert. In einem Pilotprojekt hat die Deutsche Rentenversicherung bereits Musterschreiben im neuen Stil getestet. Jedes Jahr verschicken die Rentenversicherungsträger viele Millionen Schreiben an ihre Versicherten und Rentner.

Umfragen hatten ergeben, dass die Bescheide verbessert werden können. Ihr Informationsgehalt wurde zwar gut bewertet: Er sei sachlich, kompetent und belastbar. Allerdings wünschen sich die Kunden eine übersichtlichere Gliederung, einen persönlicheren Stil und eine verständlichere Sprache.

Übersichtlich, verständlich, rechtssicher
Das aufwendige Vorhaben wird von Sprachexperten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung an der Verwaltungshochschule in Speyer begleitet. Gemeinsam mit Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung bringen sie die komplexen rechtlichen Grundlagen in eine verständlichere Sprache. Gleichzeitig achten sie darauf, dass die Texte auch weiterhin verfahrenssicher und auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind.

Ein Bescheid kann verständlich geschrieben und trotzdem rechtssicher sein. Das ist eine Frage der Wortwahl, des Satzbaus und der Gliederung. Da muss nichts "gewährt", "bewilligt" oder "in Ansatz gebracht" werden, um rechtssicher zu sein. Um aber die sprachlichen und juristischen Anforderungen in Einklang zu bringen, muss jeder Satz geprüft werden. Selbst kleine Eingriffe in die Sprache können die Bedeutung einer Aussage schon entscheidend verändern und dazu führen, dass sie vor den Gerichten keinen Bestand hat.

Erste Ergebnisse aus dem Pilotprojekt bestätigen, dass sich die Kunden mit den neuen Bescheiden besser informiert fühlen. Dadurch ging die Zahl der Widersprüche spürbar zurück. Verständliche Bescheide haben damit auch wirtschaftliche Vorteile und verringern die ohnehin schon niedrigen Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung. (Deutsche Rentenversicherung Bund: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen