Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Auswirkungen der Corporate Social Responsibility


Strategische Umweltschutz-Compliance und Nachhaltigkeit: Unternehmen benötigen Beratung bei umweltrechtlichen Fragen und Strategien für unternehmerische Sozialverantwortung
Die Missachtung ökologischer und sozialer Standards stellt ein beträchtliches Risiko dar und ist geeignet, die Reputation und damit auch den Ertrag eines Unternehmens erheblich zu beeinträchtigen


(05.11.10) - Während vor einigen Jahren lediglich die finanzielle Entwicklung eines Unternehmens Beachtung fand, rücken nunmehr nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ebenso in den Vordergrund von unternehmerischen Entscheidungen, sagt die Linkies. Unternehmensberatung.

Dazu gehören Informationen über Umweltverträglichkeit, Arbeitnehmerbelange und Nachhaltigkeit (Sustainability), die für die langfristige Entwicklung eines Unternehmens von Bedeutung sind. Gemäß deutschem Handelsgesetzbuch (HGB § 289, Absatz 3) müssen große Kapitalgesellschaften solche Kriterien in ihren Lagebericht aufnehmen, soweit diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der momentanen Situation der Gesellschaft von Bedeutung sind.

Das System der unternehmerischen Sozialverantwortung (Corporate Social Responsibility - CSR) wirke auch auf eine Vielzahl anderer Unternehmen, die sowohl unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz folgen müssen als auch ihre internen Kontrollsysteme sukzessive erweitern sowie Umwelt-Compliance und Nachhaltigkeit als wichtigen Bestandteil ihres Risikomanagements sehen.

"Nachhaltigkeit geschäftlicher Tätigkeit, der Umgang mit Energie und anderen Ressourcen und grüne Technologien nehmen dabei einen immer größeren Stellenwert ein. Unternehmen werden nicht mehr nur nach ihrem finanziellen Erfolg, sondern auch aufgrund ihres ökologischen und sozialen Handelns beurteilt", sagt Mario Linkies, Geschäftsführer der Linkies. Unternehmensberatung GmbH.

Die Missachtung ökologischer und sozialer Standards stelle ein beträchtliches Risiko dar und sei geeignet, die Reputation und damit auch den Ertrag eines Unternehmens erheblich zu beeinträchtigen. Nehmen sich die Unternehmen dieser Thematik jedoch an, gewinne die betreffende Organisation für Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Investoren an Attraktivität, und der Unternehmenswert steige. Je nachhaltiger ein Unternehmen arbeite, desto größer sei dessen wirtschaftlicher Erfolg. (Linkies. Unternehmensberatung: ra)

Linkies. Unternehmensberatung: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen