Mahnung: Post AG soll nicht zum Verlag mutieren
Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann: Vertrieb von Gratis- und Anzeigenblättern durch Deutsche Post AG höchst bedenklich
Die Pläne der Deutschen Post AG, eigene Presseprodukte zu verlegen und zu vertreiben, seien eine massive und strukturell unfaire Beeinträchtigung der Marktchancen konkurrierender Verlagsunternehmen, Pressegrossisten und Presseeinzelhändler
(24.04.08) - Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, hat sich nachdrücklich gegen die Planungen der Deutschen Post AG ausgesprochen, eigene Gratis- und Anzeigenblätter zu verlegen und über ihr Vertriebsnetz unmittelbar an die Endkunden zu verteilen.
In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Deutschen Post AG, Jürgen Weber, betonte er:
"Seit geraumer Zeit mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Deutsche Post AG plant, eigene Gratis- oder Anzeigenblätter zu verlegen und über ihr Vertriebsnetz unmittelbar an die Endkunden zu distribuieren. Aus meiner Sicht wäre ein solches Vorhaben medien- und wirtschaftspolitisch höchst bedenklich. Deshalb möchte ich Sie bitten, diesem Vorhaben in geeigneter Weise entgegenzuwirken. Denn Zeitungen und Zeitschriften unterliegen seit vielen Jahren zunehmend einem harten, mitunter sogar existenzgefährdenden Wettbewerb mit onlinegestützten Medienangeboten. Sinkende Reichweiten und Auflagen sind ebenso die Folge wie ein erheblicher Verlust von Werbeerlösen. Dies bedroht die Pressevielfalt in Deutschland und ist umso bedenklicher, als Printmedien nach wie vor politische Leitmedien und deshalb für die demokratische Kultur in unserem Land unverzichtbar sind."
Die Pläne der Deutschen Post AG, eigene Presseprodukte zu verlegen und zu vertreiben, seien eine massive und strukturell unfaire Beeinträchtigung der Marktchancen konkurrierender Verlagsunternehmen, Pressegrossisten und Presseeinzelhändler, führte Bernd Neumann in dem Schreiben weiter aus. Denn während Verlage gemeinsam mit den Pressegrossisten komplexe und kosten intensive Sondervertriebsstrukturen etablieren müssten, genieße die Post AG das immense Privileg, für die Distribution eigener Presseprodukte die ohnehin vorhandene - und finanzierte - Vertriebsstruktur ihres bundesweiten Zustelldienstes nutzen zu können und von der Umsatzsteuer befreit zu sein.
Hinzu kommt, dass der Zustelldienst der Post AG - anders als das Vertriebssystem der Verlags- und Grossowirtschaft - nicht nur bis zu den Endverkaufsstellen, sondern unmittelbar bis zum Endkunden reicht. Allein dieser Umstand dürfte das Kaufverhalten der Endkunden erheblich zulasten der klassischen Verlagsprodukte verändern, Umsatzeinbußen bei den Presseeinzelhändlern bedingen und die Werbeerlöse der Verlage massiv beeinträchtigen.
Bernd Neumann bekräftigte: "Es ist ein strikter Grundsatz unserer Verfassung, dass die Presse staatsfern zu sein hat. Mit diesem Grundsatz dürfte kaum vereinbar sein, wenn die Post AG künftig direkt oder indirekt zum Verlagsunternehmen mutieren und dabei einem nicht unerheblichen staatlichen Einfluss unterliegen würde. Schon der bloße Anschein, dass staatliche Vertreter im Aufsichtsrat der Post AG - wenn auch nur mittelbar oder subkutan - über redaktionelle Inhalte mitbestimmen könnten, wäre verfassungsrechtlich problematisch und unserer demokratischen Kultur in höchstem Maße abträglich. Insoweit kommt es im Ergebnis auch nicht darauf an, ob die Post AG redaktionelle Inhalte selbst herstellt oder sich durch andere Unternehmen zuliefern lässt."
(Deutsche Bundesregierung: Post AG: ra)
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