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Steuerung des Versorgungsmanagements


Non-Compliance begegnen: Gesundheitsversorgung braucht stärkere Vernetzung der Leistungserbringer
Gesundheitsberufe wie Patienten-Coaches seien dringend nötig, um die Therapietreue chronisch Kranker zu verbessern


(03.12.10) - Mehr leistungsfähige regionale Vernetzungen von Haus- und Fachärzten sowie Krankenhäusern, die als aufeinander abgestimmte Einheiten den Bedürfnissen der älter werdenden Bürger und Patienten gerecht werden, fordert die Deutschen Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV).

Dabei könnten Kliniken die Steuerung des Versorgungsmanagements übernehmen, wenn niedergelassene Ärzte in der Region fehlen.

"Wir brauchen mehr Freiräume über die derzeitigen Möglichkeiten hinaus, um regionale Versorgung optimal zu gestalten", so Dr. John N. Weatherly, Präsident der DGbV. Dazu gehöre auch der Einsatz neuer Gesundheitsberufe wie zum Beispiel Patienten-Coaches, die dringend nötig sind, um die Therapietreue chronisch Kranker zu verbessern. Denn jeder zweite auf eine Langzeitbehandlung angewiesene Patient nehme seine Medikamente nicht konsequent ein. Manche brechen die Behandlung sogar vorzeitig ab, was die Therapie gefährdet und unnötige Kosten verursacht.

Die DGBV kritisierte außerdem, dass sogenannte Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsformen erschwert werden. Der Gesetzgeber hat hierzu extra Ergänzungsregelungen in den Satzungen der Krankenkassen vorgeschrieben. Die Erprobung innovativer Ideen zur Lösung von Versorgungsproblemen ist aber sinnvoll und müssten gefördert werden.

Der Einsatz von Gemeindeschwestern, die das Fallmanagement (Case Management) unterstützen und Ärzte entlasten könnten, scheitere in vielen Fällen an unzureichenden Honorierungsregelungen. Hier seien Verbesserungen erforderlich. In manchen Bundesländern - wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt - habe sich außerdem die Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigung als nützlich erwiesen. Diese ist aber bei Verträgen zur integrierten fach- und sektorenübergreifenden Versorgung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Messlatte für alle neuen Versorgungs- und Vertragsformen einer Region müsse ausschließlich der Nutzen für die Patienten sein, betonte Dr. Weatherly. (DGbV: ra)

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