Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Wachstum des Scraping-Marktes


Datensammler durchforsten das Web 2.0: Scraping entwickelt sich dank Social Networking zum Milliarden-Geschäft
Im Zweifel geben die fragwürdigen Datenhändler einfach vor, dass sie nur anonymisierte Daten herausgeben


(06.12.10) - Es steckt zwar derzeit noch in den Kinderschuhen, wächst aber mehr und mehr zu einem riesigen Geschäft heran: Screen Scraping (engl.: Bildschirm auskratzen). Gemeint ist das systematische Sammeln persönlicher Daten aus dem Internet durch spezialisierte Unternehmen, die die Informationen im Anschluss profitbringend weiterverkaufen.

So zahlten US-amerikanische Marketing-Firmen allein im vergangenen Jahr für die Online-Daten von Internet-Nutzern 410 Millionen US-Dollar. Dieser Wert wird sich nach Expertenschätzungen bis 2012 mehr als verdoppeln. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich auch in den europäischen Staaten ab.

Zwar ist der Verkauf personenbezogener Daten ohne die Zustimmung der Betroffenen in einigen Ländern grundsätzlich verboten, doch: "Im Zweifel geben die fragwürdigen Datenhändler einfach vor, dass sie nur anonymisierte Daten herausgeben", erläutert Rene Zoch, 2. Vorsitzender der gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin).

Insbesondere die rasche Entwicklung sozialer Netzwerke trägt zu einem Wachstum des Scraping-Marktes bei. Dort nämlich, etwa in der mittlerweile über eine halbe Milliarde Mitglieder umfassenden Facebook-Community, haben die "Scraper" neue Spielwiesen gefunden, auf der sie bedeutsame Daten zu unter anderem Interessen, Gewohnheiten, Alter, soziales Umfeld, politischen Ansichten und Gesundheit von Menschen abgreifen können.

Doch Daten werden im Internet nicht nur in großen Mengen gesammelt, um sie im Anschluss in Form von Persönlichkeitsprofilen gewinnbringend an Unternehmen zu verkaufen. Mittels spezieller Scraping-Programme gelingt es Datensammlern zudem, die Aktivitäten einzelner Personen ganz gezielt durch die verschiedenen Social Networks, Communities und Diskussionsforen hindurch zu verfolgen. So können vor allem Kriminelle einfach in Erfahrung bringen, wann eine ausgespähte Person sich wo und mit wem aufhält, und diese Informationen für illegale Zwecke nutzen.

"Es gibt nur eine Möglichkeit, zu verhindern, dass die eigenen Daten im Internet ausgespäht und zu Gesamtprofilen verbunden werden: Konsequent so wenig private Informationen wie möglich im Netz preisgeben", macht Rene Zoch deutlich. (naiin: ra)

naiin: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen