Klare Regeln für regionale Lebensmittel
Lebensmittelkennzeichnung: Die Kriterien für Herkunft und Qualität seien bei staatlichen Landeszeichen teils mangelhaft
Eine Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollsysteme sei kaum möglich, die Dokumentation der Kontrolle unübersichtlich und wenig transparent
(08.12.10) - Gesetzlich verbindliche Kriterien für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Wie eine aktuelle Studie im Auftrag der Verbraucherzentralen zeige, sei nicht einmal bei den öffentlich mitfinanzierten Landesproprogrammen die regionale Herkunft der Produkte sichergestellt.
"In Schleswig-Holstein und Thüringen etwa müssen verarbeitete Produkte nur zur Hälfte aus Zutaten regionaler Herkunft bestehen", erläutert Hartmut König, Ernährungsexperte der Verbraucherzentrale Hessen. "Wir brauchen eindeutige, am besten einheitliche Vorgaben für die Regionalkennzeichnung".
Die von der Agrifood Consulting GmbH erstellte Studie "Transparenzerhebung der regionalen Landesprogramme" zeige auf, dass den staatlichen Länderzeichen unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen. "Geprüfte Qualität Hessen", "Gesicherte Qualität Rheinland-Pfalz", "Ökoqualität Bayern" oder "Bewährte Qualität Sachsen" - derzeit gebe es 14 Länderzeichen in zehn Bundesländern, wobei die Zeichen in Brandenburg und Sachsen de facto nicht mehr genutzt würden.
Oftmals würden die Landeszeichen als "Qualitätsprogramme" bezeichnet, obwohl sie - neben der Herkunft - selten zusätzliche Qualitäten bieten würden. Meist werde nur der Marktstandard erfüllt. Aber auch bei der eigentlichen Kernaussage der Zeichen, der Herkunft, sei die Aussagekraft oftmals beschränkt, wie die Beispiele aus Schleswig-Holstein und Thüringen zeigten.
Auch fehlten, wie etwa in Hessen, oftmals eindeutige Angaben zu den Herkunftsanforderungen. Zudem seien die Kontrollen und Sanktionen sehr unterschiedlich geregelt und würden den Anforderungen einer unabhängigen Kontrolle häufig nicht gerecht. Eine Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollsysteme sei kaum möglich, die Dokumentation der Kontrolle unübersichtlich und wenig transparent. "Aus Verbrauchersicht sind diese Lücken und Unterschiede weder nachvollziehbar noch wünschenswert", kritisiert Hartmut König.
Einheitliche rechtliche Regelung
Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts achten 65 Prozent der Verbraucher beim Kauf ihrer Lebensmittel auf die regionale Herkunft. Häufig müssten sie für diese Produkte mehr bezahlen. Um Täuschungen und Irreführungen zu vermeiden und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung für regionale Lebensmittel zu ermöglichen, fordern Verbraucherzentralen und vzbv - analog zum Bio-Zeichen - einheitliche Kriterien und einen gesetzlichen Rahmen für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln.
Dabei sei festzulegen, dass:
>> Herkunft und Qualitätsangaben klar definiert und geregelt werden,
>> aus der Produktkennzeichnung deutlich hervorgeht, welche Region gemeint ist, auf welche Produktionsschritte sich die regionale Kennzeichnung/Bewerbung bezieht und welche Bestandteile tatsächlich aus der beworbenen Region stammen,
>> Monoprodukte zu 100 Prozent aus der benannten Region kommen,
>> beworbene Qualitäten deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen (zum Beispiel in den Bereichen Tierschutz, Klimaschutz, Ökostandard) und für Verbraucher eindeutig erkennbar sein,
>> die Regionalaussagen unabhängig kontrolliert, Missbrauch und Fehlverhalten sanktioniert werden,
>> nicht mehr genutzte Zeichen gelöscht werden, zum Beispiel in Internetdarstellungen oder Infoblättern.
(vzbv: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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