Warnung vor gefährlichen Folgen der Arzneimittel-Rabattverträge bestätigt Auf 10 bis 15 Milliarden Euro pro Jahr schätzen Experten bereits jetzt die direkten und indirekten Non-Compliance-Kosten
(20.09.10) - Mit lebensbedrohlichen inneren Blutungen musste ein älterer Patient in ein Krankenhaus eingewiesen werden, da er nach der rabattvertragsbedingten Umstellung auf anders aussehende Blutverdünnungs-Tabletten diese mit Magnesiumtabletten verwechselt und überdosiert hatte.
Vor solchen gefährlichen Folgen der Rabattverträge warnte die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement, DGbV, Berlin, bereits 2009. Das Wirtschaftsmagazin "Markt" des Westdeutschen Rundfunks berichtete am 6. September 2010 anhand dieses konkreten Falles eindrucksvoll über die Folgen.
Dies ist ein Beispiel dafür, wie vordergründige Einsparbestrebungen aufseiten der Krankenkassen indirekt zu einer Gefährdung der Therapiesicherheit führen können, so der Mediziner Dr. Klaus Meyer-Lutterloh, Berlin, Vizepräsident der DGbV.
Die Einschränkungen der Arzneimittelauswahl durch rabattbedingte Medikamentenumstellungen führen nicht selten zur Verunsicherung der Patienten mit der Folge einer Verschlechterung der ohnehin unzureichenden Therapietreue. Bei 31 Prozent der Patienten ist dies häufig, bei weiteren 38 Prozent immerhin gelegentlich der Fall, wie eine Studie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, zur Auswirkungen der Rabattverträge belegt hat.
Auf 10 bis 15 Milliarden Euro pro Jahr schätzen Experten bereits jetzt die direkten und indirekten Kosten mangelnden therapiegerechten Patientenverhaltens (Non-Compliance-Kosten). Dazu gehören vermeidbare Krankenhausaufenthalte, Notfallaufnahmen, zusätzliche Arzt- und Apothekenbesuche sowie Verlust an Produktivität, Verlust an Arbeitseinkommen, vorzeitige Todesfälle und verminderte Lebensqualität.
Ein patientenorientiertes, sicheres und effizientes Versorgungsmanagement, das vermeidbare Gesundheitsschäden und Kosten reduzieren hilft, sollte deshalb höchste Priorität in der Gesundheitspolitik haben. Dem gegenüber sind der Sinn der Rabattverträge und deren großer Aufwand angesichts der gravierenden Nachteile erheblich infrage zu stellen. (DGbV: ra)
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