Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Einschränkungen der Arzneimittelauswahl


Warnung vor gefährlichen Folgen der Arzneimittel-Rabattverträge bestätigt
Auf 10 bis 15 Milliarden Euro pro Jahr schätzen Experten bereits jetzt die direkten und indirekten Non-Compliance-Kosten


(20.09.10) - Mit lebensbedrohlichen inneren Blutungen musste ein älterer Patient in ein Krankenhaus eingewiesen werden, da er nach der rabattvertragsbedingten Umstellung auf anders aussehende Blutverdünnungs-Tabletten diese mit Magnesiumtabletten verwechselt und überdosiert hatte.

Vor solchen gefährlichen Folgen der Rabattverträge warnte die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement, DGbV, Berlin, bereits 2009. Das Wirtschaftsmagazin "Markt" des Westdeutschen Rundfunks berichtete am 6. September 2010 anhand dieses konkreten Falles eindrucksvoll über die Folgen.

Dies ist ein Beispiel dafür, wie vordergründige Einsparbestrebungen aufseiten der Krankenkassen indirekt zu einer Gefährdung der Therapiesicherheit führen können, so der Mediziner Dr. Klaus Meyer-Lutterloh, Berlin, Vizepräsident der DGbV.

Die Einschränkungen der Arzneimittelauswahl durch rabattbedingte Medikamentenumstellungen führen nicht selten zur Verunsicherung der Patienten mit der Folge einer Verschlechterung der ohnehin unzureichenden Therapietreue. Bei 31 Prozent der Patienten ist dies häufig, bei weiteren 38 Prozent immerhin gelegentlich der Fall, wie eine Studie der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, zur Auswirkungen der Rabattverträge belegt hat.

Auf 10 bis 15 Milliarden Euro pro Jahr schätzen Experten bereits jetzt die direkten und indirekten Kosten mangelnden therapiegerechten Patientenverhaltens (Non-Compliance-Kosten). Dazu gehören vermeidbare Krankenhausaufenthalte, Notfallaufnahmen, zusätzliche Arzt- und Apothekenbesuche sowie Verlust an Produktivität, Verlust an Arbeitseinkommen, vorzeitige Todesfälle und verminderte Lebensqualität.

Ein patientenorientiertes, sicheres und effizientes Versorgungsmanagement, das vermeidbare Gesundheitsschäden und Kosten reduzieren hilft, sollte deshalb höchste Priorität in der Gesundheitspolitik haben. Dem gegenüber sind der Sinn der Rabattverträge und deren großer Aufwand angesichts der gravierenden Nachteile erheblich infrage zu stellen. (DGbV: ra)

DGbV: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen