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Geheimnisschutz im Unternehmen


"Secrecy-Governance" als Überlebensstrategie für Unternehmen: Vom unzulässigen Download ist es nur ein kurzer Weg zur Industriespionage
Schutz vor Spionage kann ein Beitrag zur Einhaltung der Unternehmens-Compliance bieten


(28.08.07) - Unternehmerische Geheimnisse sind häufig die entscheidende Existenzgrundlage eines Unternehmens. Dies gilt sowohl für Kundenlisten als auch für technische Fertigkeiten oder Anwendungen. Werden sie durch einen Unbefugten - gar einen Konkurrenten - verwertet, kann dies zu erheblichen wettbewerblichen Nachteilen bis hin zur Unternehmensvernichtung führen.

Seitens der Gesetzgebung sind Unternehmen zur Einhaltung von Gesetzen verpflichtet, die im Wesen eines gemeinsam haben, den Schaden von Unternehmen abzuwenden und in besonders gefährdeten Bereichen ein Frühwarnsystem einzuführen. Dieses gilt nicht nur für börsenorientierte Unternehmen, die dem KonTraG bzw. Sarbanes-Oxley Act (SOX) verpflichtet sind.
Schutz vor solcher Art der Spionage kann ein Beitrag zur Einhaltung der Unternehmens-Compliance unter dem Schlagwort "Secrecy-Governance" bieten. Darauf weist eckert-security Management hin.

Die Einhaltung dieser Gesetze erhöht zwar das Schutzniveau der Firmendaten, bietet den Unternehmen aber eine unzureichende rechtliche Handhabe bei Missbrauch von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Nur ein effektives, den jeweiligen Unternehmensbesonderheiten angepasstes Zusammenspiel zwischen juristischen und technischen Maßnahmen des Geheimnisschutzes vermag zu einem hinreichend befriedigenden Geheimnisschutzniveau verhelfen.

In vielen Unternehmen wird es zudem sowohl aus arbeitsrechtlichen Gründen als auch aus praktischen (psychologischen) Gründen nicht ohne weiteres möglich sein, von heute auf morgen von einem schwachen Geheimnisschutz zu einem strengen Geheimnisschutzregiment zu wechseln.

Hier bedarf es strategischer Überlegungen, wie man mittel- bis langfristig ein hinreichendes Geheimnisschutzniveau erreichen kann. Letztlich dreht es sich darum, mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl ein effizientes Geheimnisschutzmanagement, das technische und juristische Schutzmaßnahmen miteinander kombiniert, aufzubauen. (eckert-security: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

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