Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Compliance und IT-Sicherheit


Compliance-Anforderungen werden im Rahmen aktueller Projekte nur teilweise in die notwendigen Security-Maßnahmen umgesetzt
Zusammenhang zwischen Compliance und IT-Sicherheit für Mehrheit der Unternehmen noch unklar

(23.02.07) - "Compliance" hat sich in jüngster Vergangenheit zum Modebegriff entwickelt. Anwenderunternehmen stehen heute vor einer Vielfalt an branchenübergreifenden und branchenspezifischen rechtlichen Regelungen, müssen aber auch rechtlich nicht bindende Standards, Referenzmodelle und Richtlinien berücksichtigen. Compliance-Anforderungen spielen auch im Security-Umfeld eine wichtige Rolle. Die Verantwortlichen für IT-Sicherheit befinden sich derzeit aber noch in einer "Orientierungsphase", meint die Experton Group.

Allen negativen Szenarien zum Trotz sind konkrete Folgen bei der Nichteinhaltung von Regularien bislang eher selten oder werden zumindest ungern der Öffentlichkeit preisgegeben. Dennoch zeigen aktuelle Analysen der Experton Group bei Anwenderunternehmen in Deutschland, dass immerhin mehr als jedes zehnte Unternehmen wiederum mindestens ein Unternehmen der eigenen Branche kennt, das durch einen Verstoß gegen relevante Regelungen mit Sanktionen oder mit Strafen belegt wurde.

Mit Blick auf das eigene Unternehmen wird allerdings noch eher zögerlich agiert, d.h. die Compliance-Anforderungen werden im Rahmen aktueller Projekte nur teilweise in die notwendigen Security-Maßnahmen umgesetzt. Dabei handelt es sich vor allem um die Umsetzung der Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG, 37 Prozent der Unternehmen), mit deutlichem Abstand gefolgt von Basel II (21 Prozent) und dem Sarbanes-Oxley Act (SOX, 10 Prozent). Auch weitere, oftmals branchenspezifische Regelungen wie MARisk aus dem Finanzsektor oder das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) spielen eine Rolle. Dabei werden die Regelungen auf technischer Seite vor allem mittels Lösungen für Virenschutz, Identity Management und die digitale Signatur sowie durch Maßnahmen für Business Continuity und Disaster Recovery umgesetzt.

Einsatz von IT-Security-Produkten

Umsetzung der Compliance-Anforderungen
Umsetzung der Compliance-Anforderungen


Die Herausforderung mit Blick auf Compliance liegt in der Umsetzung eher allgemein gehaltener Anforderungen in die IT des Unternehmens, das heißt der Erkennung von Risiken, die sich im Zusammenhang mit der Implementierung und dem Betrieb der IT-Infrastruktur ergeben. "Während das Bundesdatenschutzgesetz sehr konkrete Vorgaben mit Blick auf IT-Sicherheit enthält, ist beispielsweise Basel II hier wesentlich weniger greifbar, und die Furcht vor den Folgen bei Verstößen hält sich zumindest im Kreise der IT-Security-Entscheider in Grenzen", meint Wolfram Funk, Senior Advisor bei der Experton Group. "Vieles deutet aber darauf hin, dass sowohl die Compliance-Anforderungen in Europa als auch das Bewusstsein der deutschen Unternehmen künftig zunehmen werden."

Von den Regulatorien profitieren zunächst die Anbieter von Security-Lösungen, und Dienstleister im Security-Umfeld erfahren eine verstärkte Nachfrage nach Services wie Schwachstellen-Audits sowie Security-Strategie- und Prozessberatung, beispielsweise Risikoanalysen, Business Continuity Planning oder "Compliance Checks".

Aber auch die Anwenderunternehmen sollten Compliance als Chance begreifen. "Als Motivation darf nicht nur die Furcht vor Sanktionen bei Verstößen im Vordergrund stehen", gibt Wolfram Funk zu bedenken. "Es sollten auch Synergieeffekte mit Sicherheitsaufgaben, die ohnehin zu adressieren sind, realisiert werden".

Die Experton Group empfiehlt IT-Verantwortlichen, sich zunächst gemeinsam mit dem Management, der Rechtsabteilung, dem Datenschutzbeauftragten und gegebenenfalls den Fachabteilungen einen Überblick zu verschaffen und die weltweit relevanten Regelungen zu identifizieren. Weitere Schritte sind das Aufsetzen von Kommunikationsprozessen und Audits sowie die Abbildung der spezifischen Anforderungen in konkrete IT-Aktivitäten. (Experton: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen